Zwischen Verunsicherung und Vorverurteilung
Nachdem im Dezember ein Mädchen in einer öffentlichen Toilette missbraucht wurde, gibt es einen neuen Tatverdächtigen. Doch auch der zuvor Festgenommene beschäftigt weiterhin.
Die Betroffenheit war gross, als Mitte Dezember ein Mann ein fünfjähriges Mädchen in eine öffentliche Toilette auf der Oekolampadmatte gezerrt und sie dort sexuell missbraucht haben soll. Kurz darauf nahm die Polizei einen 30-jährigen Tatverdächtigen fest, den die bisherigen Ermittlungen nun allerdings entlasten. Wie die Staatsanwaltschaft vergangenen Freitag in einer Medienmitteilung schrieb, wurde er aus der Untersuchungshaft entlassen.
Der Fokus der Ermittlungen liegt neu auf einem 23-jährigen Tatverdächtigen. Er befindet sich laut Polizeimeldung «aufgrund einer anderen Straftat» bereits in Untersuchungshaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Prinzip der Unschuldsvermutung
Der Fall ist nicht nur für die Staatsanwaltschaft komplex, die sich aus ermittlungstaktischen Gründen und, um Persönlichkeitsrechte nicht zu verletzen, nicht weiter zu diesem Verfahren äussert, wie Kommunikationschef Martin R. Schütz gegenüber Bajour sagt. Auch die Medien bewegen sich auf schwierigem Terrain: Sie sollen informieren, müssen dabei aber genauso die Persönlichkeitsrechte wahren und Vorverurteilungen vermeiden.
«Recht sprechen darf nur das Gericht.»Marc Graf, Professor an der Universität Basel
Wie schnell es zu einer solchen Vorverurteilung kommen kann, hat ein Artikel der BaZ von Ende Januar deutlich gemacht. Die Zeitung hatte dem bisherigen 30-jährigen Tatverdächtigen ein aus Sicht eines Forensikers «höchstproblematisches» Instagram-Profil zugeordnet, auf dem unter anderem anzügliche Kinderfotos und -videos zu sehen sind. Der Artikel ist inzwischen offline – denn der Mann gilt nun nicht mehr als tatverdächtig.
Blick und 20 Minuten hatten die Geschichte von Tamedia übernommen, auch Bajour zitierte in seinem Briefing daraus. Gegenüber Bajour appelliert Marc Graf, Professor an der Universität Basel, an die journalistische Verantwortung. Er war zudem bis Juni 2024 als Chefarzt und Direktor der Klinik für Forensik an den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel tätig und lieferte im besagten BaZ-Artikel die Einordnung zum Social-Media-Account. Graf sagt, dass es sich bis zu einem Gerichtsurteil immer nur um Hypothesen handle: «Recht sprechen darf nur das Gericht.»
Einen Umweg genommen
Mehrere Quellen bestätigen gegenüber Bajour jedoch, dass es sich beim freigelassenen 30-Jährigen um den Inhaber dieses Profils handelt. Auch wenn – oder gerade weil – der 30-jährige Mann mit seinem teils verstörenden Posts, darauf sind Bilder von jungen Mädchen zu sehen, nun doch nicht als tatverdächtig im Fall Oekolampad gilt, könnte in der Stadt eine gewisse Verunsicherung bleiben, auch in Birsfelden, wo der Freigelassene verkehren soll.
«Dieser Mann hat sich offenbar nichts strafrechtlich Relevantes zuschulden kommen lassen.»Mutter aus Birsfelden
So kam Bajour im Laufe seiner mehrwöchigen Recherchen in Kontakt mit einer Mutter aus Birsfelden, die sich aus persönlicher Betroffenheit intensiv mit dem Fall auseinandergesetzt hat. Die Mutter* möchte anonym bleiben. Sie schilderte, dass sie sich nach der Veröffentlichung des Phantombilds des Tatverdächtigen Mitte Dezember direkt an eine Begegnung mit einem Mann erinnerte, auf den die Beschreibung zutraf.
Es war damals bereits rund zwei Monate her. Sie ging mit ihrer fünfjährigen Tochter im Ort einkaufen. An der Kasse wurde das Mädchen von einem Mann angesprochen und in ein Gespräch verwickelt. Der junge Mann war offensichtlich fasziniert von dem Kind und erzählte Mutter und Tochter von seiner Familiengeschichte. An sich sei das nicht ungewöhnlich, erzählt die Frau später – ihre Tochter würde schnell in Kontakt mit fremden Menschen kommen. Aber dieser Mann sei ihr durch sein bizarres Verhalten unangenehm aufgefallen. Nach dem Bezahlen habe sie einen Umweg genommen, damit ihr Heimweg nicht ersichtlich ist. In den Tagen danach habe die Mutter den jungen Mann immer wieder gesehen und beobachtet, wie er durch die Strassen lief, mit sich selbst sprach – bis er rund um die Tat im Oekolampad von der Strasse verschwand.
«Medialer Hetzjagd ausgesetzt»
Wenn es sich dabei tatsächlich um den bisher Tatverdächtigen handelt, könnte er bald wieder im Ort auftauchen. Denn gegen den 30-Jährigen gab es offenbar keine Beweise, um ihn weiter in Untersuchungshaft zu behalten. Und die Freilassung ist in diesem Fall ein rechtsstaatlicher Grundsatz, der in der Bevölkerung unbestritten sein dürfte. Daran ändert auch das von Forensikern als problematisch eingestufte Instagram-Profil nichts.
Einen Unschuldigen vorverurteilen will auch die Mutter nicht: «Dieser Mann hat sich offenbar nichts strafrechtlich Relevantes zuschulden kommen lassen, sass jetzt aber wochenlang in Untersuchungshaft und war einer medialen Hetzjagd ausgesetzt. Er wird im Ort wahrscheinlich weiterhin geächtet werden.» Zudem findet sie, jeden potenziell gefährlichen Menschen wegzusperren, sei keine vertretbare Praxis.
«Fantasien sind das eine, die Realität ist das andere.»Marc Graf, Professor an der Universität Basel
Dieser Meinung ist auch Forensiker Graf, der sagt: «Würden wir nach Gefühl Recht sprechen, so wären wir rasch wieder im 16. Jahrhundert und würden Hexen verbrennen.» Viele Menschen hätten ein auffälliges Instagram-Profil oder tauschten im Netz fürchterliche Fantasien aus. Doch sofern es sich nicht um illegale Pornografie handle, sei das in der Schweiz keine Straftat. «Fantasien sind das eine, die Realität ist das andere.»
Auflagen durch Staatsanwaltschaft?
Nichtsdestotrotz bleiben Fragen offen, welche die Staatsanwaltschaft aus Ermittlungsgründen nicht beantworten kann, die Bevölkerung aber beschäftigen dürften: Hat der freigelassene Mann aufgrund seines Instagram-Profils Auflagen von der Staatsanwaltschaft erhalten?
Da er im aktuellen Fall nicht mehr als tatverdächtig gilt, darf er nicht mehr als mutmasslicher Täter gehandelt werden. Dass er für mehrere Wochen mit der Tat im Oekolampad öffentlich in Verbindung gebracht wurde, ist auch der Dynamik auf Social Media geschuldet und mit Blick auf die Unschuldsvermutung als heikel einzuordnen. Am Ende sollen es laut Polizei Hinweise aus der Bevölkerung gewesen sein, die zur Festnahme des ersten Tatverdächtigen geführt hatten.
Die Mutter aus Birsfelden wünscht sich derweil einen besseren Schutz der Kinder und bessere Kommunikation. «Es kann doch nicht sein, dass das Persönlichkeitsrecht von potenziellen Straftätern über der Sicherheit der Kinder steht.» Würde proaktiv kommuniziert und die Sorgen der Bevölkerung ernst genommen, könnte die Angst um die Kinder genommen werden, ist sie überzeugt.
*Vollständiger Name der Redaktion bekannt.