Festung wider Willen
Die Kesb nehme guten Eltern die Kinder weg, heisst es häufig in der Öffentlichkeit. Doch wie arbeitet sie? Bajour war einen Tag lang bei der Basler Behörde zu Besuch.
Die elegante weite Holztreppe knarrt unter seinen Füssen, als Patrick Fassbind in sein Büro in der ersten Etage läuft. Ölbilder zieren die goldgelbe Tapetenwand. Die farblich abgestimmten Vorhänge hängen schwer von der hohen Decke. «Es ist etwas prunkvoll», sagt er, nachdem er am Sitzungstisch Platz genommen hat. «Aber unsere Klient*innen erfreuen sich daran, wenn sie für einen Termin herkommen.»
Wer hier für ein Gespräch vorständig werden muss, rechnet nicht mit den hellen, einladenden Büros des sogenannten Blauen Hauses am Rheinsprung. Zu sehr eilt der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ihr Ruf voraus: Die, die Kinder von ihren Familien trennt. Ein Ruf, an dem die Basler Zeitung nicht unschuldig ist: «Die KESB terrorisiert mich», titelte die Basler Zeitung 2014. «Die KESB nimmt mir mein Kind weg», hiess es 2015. Und erst 2019, auch in der Basler Zeitung: «Sie wollten ihr das Baby nehmen. Baslerin flieht vor der KESB ins Ausland».
Im selben Jahr lancierte der Schwyzer SVP-Nationalrat Pirmin Schwander die Volksinitiative «Eigenständiges Handeln in Familien und Unternehmen – KESB-Initiative». Bürger*innen sollten so von «übermässigem Eingreifen der Behörden» geschützt und «die Macht der Kesb eingeschränkt» werden. Im Winter zog Schwander die Initiative zurück: Er hatte lediglich 96’000 Unterschriften zusammenbekommen.
Die Angst vor der Kesb
Die Initiative war weg, die Frage aber blieb in vielen Köpfen präsent: Reisst die Kesb grundlos wehrlose Kinder aus Familien? Im Gegenteil, sagt Patrick Fassbind: «In den Köpfen der Menschen herrscht eine falsche Vorstellung darüber, was wir tun». Solche Dinge zu sagen, gehört zu seinem Job: Er ist Amtsleiter und Präsident der Kesb. Seine Behörde will die helfende staatliche Hand sein, die Menschen davor bewahrt, in den Abgrund zu rutschen, die Kinder vor Missbrauch, Verwahrlosung und Gewalt schützen soll. Trotzdem flösst sie Angst ein. Angst vor dem Eindringen ins Private, Angst vor dem Vorwurf, man hätte seine Aufgabe als Eltern nicht erfüllt. Ein Widerspruch, der sich hartnäckig hält. Wieso?
Die Wahrheit ist komplex. Aber um das ganze Bild zu sehen, muss man hinter die Strukturen blicken, die solche Schlagzeilen auslösen. Und in konkrete Schicksale hinein.
Tina Lendi sitzt mit ihren Arbeitskolleginnen in der Gemeinschaftsküche, zwei Stockwerke über Fassbinds Büro. Sie ist Leiterin des Abklärungsteams 1 im Kindsschutz. Kurze Kaffee-Pause, bevor ihr Halb-11-Termin ansteht. «Falls sie überhaupt auftaucht», sagt sie.
Einzelne Medien schürten Angst und Aggressionen gegen die Kesb, sagt Lendi. Das Problem liege in der Verzerrung, die eine einseitige Berichterstattung mit sich bringe: «Unsere Sicht wird selten einbezogen. Das interessiert kaum, weil eine Situation dann plötzlich komplex wird und nicht mehr so skandalträchtig daherkommt.»
Solche Berichterstattung habe einen Einfluss auf ihre Klient*innen: Viele Leute seien nervös, wenn sie zum ersten Mal bei ihnen erscheinen müssen. «Ein grosser Teil unserer Arbeit besteht darin, den Eltern zu erklären, dass wir nicht hier sind, um jemandem das Kind wegzunehmen, sondern gemeinsame Lösungen zu finden und ihnen Möglichkeiten aufzeigen wollen.»
Eine Mutter gibt ihr Kind in eine Pflegefamilie – freiwillig
Eigentlich hätte Lendi jetzt ein Gespräch mit einer Mutter, die ihr Kind anfänglich zur Adoption freigeben wollte und nun doch das Baby selbst aufziehen will. Aber die Frau ist nicht aufgetaucht und geht nicht ans Telefon. «Möglicherweise hat sie Angst», sagt Lendi. Sie sitzt am Tisch, an dem sie normalerweise ihre Beratungsgespräche durchführt. Auf dem Boden steht ein Korb, gefüllt mit Kinderbüchern.
Angst wovor? «Wir wollten heute über den Kindsvater sprechen, der bisher noch unbekannt ist. Aber die Mutter will nicht, dass man ihn hinzuzieht. Sie fürchtet sich davor, dass er ihr das Kind wegnimmt.»
Die Frau, um die es geht, leidet unter einer schweren psychischen Erkrankung und hat selbst seit Jahren eine Beiständin. Als das Baby zur Welt kam, hat man es, mit Einwilligung der Mutter, in eine Pflegefamilie gegeben, wo es noch immer ist. Einzig die Vaterschaft muss noch geklärt werden.
«Kinder haben ein Recht darauf zu wissen, wer ihr Vater ist. Sie haben Recht auf Unterhalt», sagt Lendi. «Ich wollte der Mutter heute erklären, was es mit der Anerkennung der Vaterschaft auf sich hat und es darum geht herauszufinden, in welcher Form es Sinn machen würde, dass er Kontakt zum Baby hat.»
Bisher habe man keine Massnahmen für das Kind ergreifen müssen. Es lebt in einer Pflegefamilie, Besuche zwischen dem Baby und der Mutter finden nur unter Aufsicht einer sogenannten sozialpädagogischen Familienbegleitung statt.
«Wenn das Baby nur kurz nicht betreut wird, kann es bereits tot sein»
Sind das keine Massnahmen? «Das alles ist mit Einwilligung der Mutter geschehen. Wir sprechen von Massnahmen, wenn wir sie anordnen müssen. Darum ist die Angelegenheit auch für die Kesb abgeschlossen und nun nur noch beim KJD, der die Mutter und das Baby unterstützt und begleitet. Weil die Mutter die Hilfe wünscht. Die allermeisten Gefährdungen können gemeinsam ohne Kesb-Massnahmen mit den Familien gelöst werden.»
Der KJD, der Kinder- und Jugenddienst, wird von der Kesb beauftragt, Familien abzuklären und dann allenfalls zu betreuen, indem sie Beiständ*innen einsetzt. Sie sind es, die mit der Frau und dem Kind daran arbeiten, eine Betreuung zu ermöglichen. Die Mutter habe sich damit einverstanden erklärt, mit ihrem Baby in eine Mutter-Kind-Institution einzutreten, wo sie vor Ort betreut werden könnten.
«Schrittweise wollen wir auf diese Weise feststellen, ob das Kind bei der Mutter sicher und gut untergebracht ist. Besonders bei solch kleinen Kindern sind wir umso vorsichtiger. Dort gibt es keinen Spielraum. Wenn das Baby nur kurz nicht betreut wird, kann es bereits tot sein. Darum können wir nicht einfach sagen, wir geben es für zwei Monate zur Mutter und schauen was passiert.»
«Wir sind sehr zurückhaltend, wenn es um Platzierungen von Kindern geht.»Patrick Fassbind, Amtsleiter Kesb Basel-Stadt
Theoretisch könnte die Mutter ihr Kind jederzeit abholen. Alle Rechte seien zurzeit bei ihr, sagt Lendi. Aber man vertraue auf die bisherige Kooperationsbereitschaft. Welche Konsequenzen hat der versäumte Termin? Keine, sagt Lendi. Abwarten, heisst es nun. «Es dauert manchmal eine Weile, aber wir gehen davon aus, dass die Mutter sich wieder bei uns melden wird.»
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde existiert seit 2013, als der Bund sich dazu entschloss, die Vormundschaftsbehörde abzulösen und die Verfahren per Gesetz zu professionalisieren. Es ist ein Bürokratieapparat: Insgesamt 60 Menschen arbeiten bei der Kesb Basel-Stadt, Jurist*innen, kaufmännische Angestellte, Sozialarbeiter*innen, Psycholog*innen. Zwei Abteilungen kümmern sich um den Erwachsenenschutz, eine um den Kindesschutz.
76 statt 130 Fremdplatzierungen
Seit 2013 ist die Zahl der Fremdplatzierungen zurückgegangen – so heisst es im Fachjargon, wenn die Behörden ein Kind aus der Familie nehmen und in einer Pflegefamilie oder einem Haus unterbringen.
2013 waren es 130 Kinder in Basel, momentan sind 76 Kinder fremdplatziert. «Wir sind sehr zurückhaltend, wenn es um Platzierungen von Kindern geht. Nicht wegen des Geldes, auch wenn Fremdplatzierungen den Staat viel Geld kosten», sagt Fassbind. Sondern weil sie das letzte Mittel darstellen würden, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft seien. «Meistens gibt es eine lange Vorgeschichte. Damit eine Platzierung angeordnet wird, muss eine schwere Gefährdung des Kindes und Uneinsichtigkeit der Eltern vorliegen.»
Trotz der sinkenden Quote sind Fremdplatzierungen immer noch die Achillesferse der Kesb. Die Behörden der Region müssen sich insbesondere von der Basler Zeitung immer wieder anhören, sie begingen «systemische Fehler» und würden auch nur beim kleinsten Verdacht hart eingreifen. Ihre Vorgehensweise sei aber viel differenzierter und komplexer, als in diesen Artikeln suggeriert werde, sagt Fassbind.
Das Vorgehen sei fluid: Nachdem sich Angehörige, Nachbar*innen, Spitäler oder die Polizei mit Gefährdungsmeldungen an sie wenden, schätzt die Kesb jedes Mal ab, ob es nötig ist, sich einzuschalten. «Die Eingriffsschwelle ist hoch und keine Entscheidung ist in Stein gemeisselt. Wir schauen uns immer den Stand jetzt an. Die Schuld der Einzelnen in der Vergangenheit stellt keinen relevanten Massstab dar. Massnahmen können in wenigen Wochen wieder revidiert werden, wenn sich die Situation ändert», so der Amtsleiter.
Schutz wider Willen
Dabei sei die Hilfe zur Selbsthilfe prioritär: «In unserem Job geht es auch darum, das Vertrauen der Menschen zu gewinnen, ihnen klar zu machen, dass sie diejenigen sind, die die Situation in der Hand haben und beeinflussen können.» Trotzdem sei es manchmal nötig, dass der Staat eingreife und jemanden schütze, auch gegen seinen Willen. «Wenn wir nichts tun, sind wir genauso in der Verantwortung, wie wenn wir uns einschalten.»
«Sie erzählte uns, ihre Mutter würde sie psychisch erniedrigen, sie habe Angst vor ihr.»Tina Lendi
Hier spielt die Kernfrage mit hinein, die sich bei jedem Fall stellt: Kooperieren die Eltern? Lässt sie sich mit Ja beantworten, kann die Kesb Leben retten – und niemand bekommt was mit. Ist die Antwort Nein, droht der öffentliche Shitstorm.
Mutter gerät unter Druck
Zurück zu Lendi. Und einem anderen Fall: «Seit mehreren Jahren droht uns eine Mutter, dass sie an die Medien will», erzählt sie. Es fing damit an, dass die getrennt lebenden Eltern eines neunjährigen Mädchens das Besuchsrecht miteinander klären wollten. Mittlerweile möchte das nun elfjährige Mädchen aber seine Mutter nicht mehr sehen, sie lebt bei der Grossmutter väterlicherseits. «Sie erzählte uns, ihre Mutter würde sie psychisch erniedrigen, sie habe Angst vor ihr.» Die Mutter weist alle Vorwürfe von sich.
«Dass ihre Tochter sie nicht mehr besuchen will, belastet sie. So etwas mit anzusehen schmerzt, aber wir müssen in solchen Momenten aus der Perspektive des Kindes und für dessen Wohl entscheiden.» Die Weisung der Kesb, sie möge die Kontakte mit ihrer Tochter sozialpädagogisch begleiten lassen, um an der Beziehung zu ihr zu arbeiten, ignorierte sie. Stattdessen bemühe sie sich zu beweisen, dass die Grossmutter kein guter Umgang für die Tochter sei.
Sie zog den Entscheid weiter – ohne Erfolg. Das Gericht gab der Kesb schliesslich recht: Der Kindeswille war am Ende ausschlaggebend.
Alle Massnahmen rückgängig gemacht
Es passiert selten, dass das Gericht die Massnahmen der Kesb wieder aufhebt. Ein solcher Fall gelangte im vergangenen Jahr in die Presse und schlug weite Wellen.
Was war geschehen? Aus dem Urteil des Appellationsgerichts lässt sich folgender Ablauf rekonstruieren: Die Mutter einer zweijährigen Tochter meldete sich 2011 bei der Kesb. Sie beschuldigte den Vater, sich am Kind vergangen zu haben, als es noch ein Baby war. Untersuchungen der Kesb sowie psychiatrische Abklärungen, konnten die Vorwürfe nicht erhärten. Die Kesb beschloss daraufhin, das mittlerweile neunjährige Mädchen für eine kurze Dauer fremdplatzieren zu lassen.
Erreicht werden sollte damit, dass das Kind einen unbeeinflussten Kontakt zum Vater aufbauen kann. Ein Recht, das dem Vater, aber auch dem Kind zusteht. Denn die Mutter weigerte sich mit allen Mitteln, einen Kontakt zwischen dem Mädchen und ihrem Vater zuzulassen. Im Winter 2018 kam der Fall schliesslich vors Gericht. Der Mutter, die die Fremdplatzierung rückgängig machen wollte, wurde recht gegeben.
Rüge für die Basler Zeitung
Die Basler Zeitung nahm das als Steilpass auf: «Gäll, hüt kömme sii mi nid go hole», titelte sie, nachdem der Gerichtsentscheid gefällt wurde. Im Artikel wurde jedoch ein entscheidendes Details ausgelassen: Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass die Mutter verantwortlich sei, ihrem Kind zu erklären, warum sie den Kontakt zum Vater abgebrochen habe. Sie sei verpflichtet, den Kontakt zum Vater wieder zu ermöglichen – die Verantwortung liege bei ihr.
«Die Fakten, das Urteil des Gerichts und des Presserats, sprechen für sich.»Patrick Fassbind
Die Basler Zeitung entschied sich, diese Information auszulassen und beliess es stattdessen bei der Aussage, die Kesb sei vom Gericht «zurückgepfiffen» worden. In ihren Vorwürfen stützte sie sich auf Angaben einer einzigen Partei: Der Mutter. Der Anwalt des Kindsvaters reichte darauf beim Presserat Beschwerde ein – mit Erfolg: Der Rat hielt Verstösse gegen Ziffer 1 (Wahrheitsgebot), 3 (Quellenbearbeitung) und 5 (Berichtigungspflicht) der Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalist*innen fest und rügte den Autor. Weitere Konsequenzen hatte der Artikel nicht. Fragt man Fassbind heute nach dem Fall, will er sich nicht äussern. Er sagt lediglich: «Die Fakten, das Urteil des Gerichts und des Presserats, sprechen für sich.»
Mütter oder Väter, die sich mit ihren Familienangelegenheiten an die Medien wenden, seien in einer verzweifelten Lage und wollen sich gegen Massnahmen der Kesb wehren, sagt er. Diese Strategie sei jedoch noch nie erfolgreich gewesen und nur zum Preis des Verlusts der eigenen Privatsphäre zu haben.
Ist die Kesb zu passiv?
Sicher ist: Die Negativschlagzeilen erschweren die Arbeit der Kesb. Problematisch ist dabei, dass sich die Behörde nicht wirklich wehren kann: Das verbietet der Persönlichkeitsschutz. In laufenden Verfahren äussert sie sich nur mit allgemeinen Einordnungen und Erläuterungen, ohne auf Einzelfälle einzugehen. In abgeschlossenen Verfahren verweist sie auf die öffentlich einsehbaren Gerichtsentscheide und hält sich mit Kommentaren zurück. Die Kesb begegnet der medialen Kritik also mit Passivität - der richtige Weg?
Von Passivität möchte Fassbind nichts wissen. Er bemühe sich, Transparenz zu schaffen, damit Journalist*innen und die Bevölkerung ein unmittelbares Bild davon erhalten, wie die Kesb arbeitet: «Wir leisten täglich gute Arbeit auf respektvoller Augenhöhe mit den Klient*innen, kommunizieren proaktiv und haben auch schon Kesb-Gegner*innen und Journalist*innen dazu eingeladen, uns zu besuchen.»
Der Journalist der Basler Zeitung, der für die Artikel gegen die Kesb verantwortlich ist, gehört nicht dazu: «Erstens hat sich bisher nicht die Gelegenheit geboten und zweitens erfordert das Gewähren von Einblicken auch Vertrauen.»
Die Stellungnahme der Basler Zeitung
Wir haben die Basler Zeitung mit folgenden Fragen konfrontiert:
1. Der besprochene Artikel erschien im März 2019. Akzeptieren Sie den Entscheid und die Rüge des Presserats?
2. Würden Sie den Artikel wieder gleich schreiben?
3. Konkret wird u.a. im Presseratsentscheid festgehalten, dass folgende Aussage des Gerichts in Ihrem Artikel ausgelassen wurde: Man wollte die volle Verantwortung zurück an die Mutter geben und es somit ihr überlassen, den Kontakt zum Vater wieder zu ermöglichen bzw. dem Kind zu erklären, warum es ihn nicht sehen könne. Warum haben Sie diesen Passus weggelassen?
4. Ebenfalls ist im schriftlichen Entscheid des Presserats festgehalten, dass die Sicht des Vaters fehlte. Warum kommt der Vater nicht zu Wort?
5. Anerkennen Sie, dass die Kesb aufgrund des Amtsgeheimnisses und über laufende Verfahren häufig keine Auskunft über Fälle gebe kann, die Sie «aufdecken»?
6. Viele Sorgerechtsfälle bringen eine sehr subjektive und hoch emotionale Sichtweise der Parteien mit sich. Sind Sie einverstanden mit der Aussage, dass eine Berichterstattung in diesem Umfeld oft Gefahr läuft, eine einseitige Sicht der Dinge darzustellen. Insbesondere wenn weder Gegenseite noch Behörde sich äussern können oder dürfen?
7. In wievielen Fällen hat Ihre Berichterstattung zu einer Neubeurteilung geführt oder gar strafrechtliche Konsequenzen für eine der betroffenen Parteien gehabt?
8. Laut Kebs haben die Medien grossen Einfluss auf die Klient*innen der Kesb. Viele Leute seien nervös, wenn sie zum ersten Mal bei ihnen erscheinen müssen. Ein grosser Teil der Arbeit der Kesb bestehe darin, den Eltern zu erklären, dass die Kesb nicht da sei, um jemandem das Kind wegzunehmen, sondern gemeinsame Lösungen zu finden. Ist Ihnen Ihre journalistische Verantwortung als Meinungsbeeinflusser bewusst?
9. Im folgenden Interview heisst es, die Kesb beginge «systemische Fehler» und würde auch nur beim kleinsten Verdacht hart eingreifen. Laut Kesb ist die Vorgehensweise aber viel differenzierter und komplexer, als der Artikel suggeriere. Nehmen Sie dazu Stellung?
Die Basler Zeitung antwortete: «Die BaZ nimmt keine Stellung.»
Disclaimer: Zum Schutz der betroffenen Personen und ihrer Familien wurden die ersten beiden Beispiele verfremdet.