Soll Uni-Basel reine Männerverbindungen ausschliessen?
Universitäten müssen Männer-Verbindungen nicht mehr anerkennen. Das hat das Bundesgericht beschlossen. Konkret dürfen die Universität Lausanne und die EPFL dem Zofingerverein die Anerkennung als universitäre Vereinigung verwehren – weil sie keine Frauen aufnehmen. Wenn Männerverbindungen wie die Zofingia nicht mehr von den Unis anerkannt werden, dürfen sie weder deren Räumlichkeiten nutzen, noch ihre Inhalte auf deren Internetseite präsentieren. An der Uni Basel hat die Zofingia auch eine Sektion. Auf die Frage, ob die Uni Männerverbindungen nun ausschliessen wird, sagt Uni-Mediensprecher Matthias Geering: «Dieses Thema wurde bis anhin nicht diskutiert.» Er könne aktuell auch nicht sagen, ob es ein Thema sein werde. Noch im Jahr 2014 sah das Bundesgericht kein Problem in reinen Männerverbindungen. Nun aber heisst es, das Gebot der Gleichbehandlung der Geschlechter gehe der Vereinigungsfreiheit vor. Das Bundesgericht stellt zwar fest, dass nicht jeder Männerclub oder jeder Frauenverein problematisch sei. Doch die Zofingia, die früher eine Kaderschmiede war, bietet etwa 3000 Mitgliedern ein berufliches Netzwerk. Dass Frauen hier keinen Zugang haben, legt das Bundesgericht als diskriminierend aus, denn Studentinnen hätten so nicht die gleichen Chancen wie ihre männlichen Kollegen. Anders sehe es bei reinen Frauenverbindungen aus, auch wenn sie wie die Zofingia als Karrierenetzwerk ausgelegt sind. Sie bleiben weiterhin als universitäre Organisation anerkannt.
Verbot eher Nein
Ich finde, man muss die Vereine unterstützen dass sie sich für alle öffnen.
Wir leben im 21. Jahrhundert
Einerseits kann ich gar nicht glauben, dass es immer noch menschenausschliessende Gruppen gibt. Andererseits habe ich als Mann keine Lust, in solch männertümelnde Kreise Einlass zu finden. Netzwerke, die auf Geschlechtervoraussetzungen beruhen, können mir gestohlen bleiben. Frauen würde ich empfehlen, solchen obskuren Zirkeln freiwillig fern zu bleiben.
Verfassung und Gesetze zählen etwas
Ja. Wenn sich Vereine nicht an unsere Verfassung und Gesetze halten, dann soll keine öffentliche Anstalt diese kriminellen Taten unterstützen.