Spielplatzverbot für Asylsuchende
Anwohner*innen im Neubad wollen, dass die unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden den nahegelegenen Spielplatz nicht benutzen dürfen – die Sozialhilfe verbietet die Nutzung nun in der Hausordnung des Wohnheims.
Als Mitte August bekannt wurde, dass im ehemaligen Hotel Balegra an der Reiterstrasse 1 im Neubad künftig unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) wohnen werden, geriet das Quartier in Aufruhr. Einige Anwohner*innen sorgten sich um die Sicherheit und befürchteten zunehmenden Lärm und Littering. Schon damals zeichnete sich ab, dass sich die Bedenken vor allem auf einen bestimmten Ort beziehen, und zwar auf einen Spielplatz, der in unmittelbarer Nähe der Reiterstrasse 1 liegt – das hat sich nun konkretisiert.
Genauer gesagt liegt der private Spielplatz im Zentrum eines geografischen Dreiecks, das aus der Reiterstrasse, der Realpstrasse und dem Laupenring besteht – an der nördlichen Spitze dieses Dreiecks befindet sich das geplante Wohnheim. Der Platz wird von den rund herum wohnenden Kindern genutzt. Einige Anwohner*innen aus diesem Dreieck, sind dagegen, dass sich dort auch die künftigen Bewohnenden der Reiterstrasse 1 aufhalten, andere haben damit kein Problem.
Auch FDP-Grossrat Christian Moesch wohnt in dem Dreieck. Er sagt: «Es gibt Befürchtungen, dass es zu Konflikten kommen kann, wenn sich neben den bereits zahlreichen Kindern der bestehenden Anwohnerschaft potenziell weitere 20 bis 25 Kinder und Jugendliche aus dem Wohnheim auf dem Platz aufhalten respektive diesen künftig nutzen können», sagt er.
Die involvierten Nachbar*innen hätten Sorge, dass die Situation auf dem Spielplatz nicht mehr händelbar ist. Deshalb haben man «wohl erstmals seit dem Bestehen dieses Dreiecks» unter den Anwohner*innen eine Abstimmung durchgeführt. Die deutliche Mehrheit sei dann gegen eine Nutzung durch die Bewohnenden des Wohnheims gewesen, berichtet Moesch.
Mit dem Resultat aus der Abstimmung wurde deshalb der nachdrückliche Wunsch an die Sozialhilfe gerichtet, dass die künftigen Bewohnenden auf die Nutzung verzichten sollten.
Diese hat bereits reagiert und teilt auf Anfrage von Bajour mit, dass das Verbot kommen wird. «Da der Spielplatz für die Bewohner des Wohnheims keine grosse Bedeutung haben dürfte, ist die Sozialhilfe im Sinne einer pragmatischen Lösung bereit, in der Hausordnung einen Passus aufzunehmen, der das Betreten vom Spielplatz untersagt», teilt Renata Gäumann von der Kantonalen Koordination Asyl- und Flüchtlingswesen mit. Die Sozialhilfe bedaure dies zwar, könne das spezifische Anliegen der Anwohnenden aber respektieren und verzichtet deshalb auf das Nutzungsrecht.
Geplant war der Einzug der neuen Bewohnenden eigentlich auf November. Da die technischen Instandstellungsarbeiten im Haus länger dauern als geplant, kann das Wohnheim gemäss Gäumann voraussichtlich erst gegen Ende Januar 2025 in Betrieb genommen werden.