Uni Basel reagiert auf Kritik
Die Universität Basel hat ihr Reglement zum Schutz der persönlichen Integrität angepasst. Neu haben Angehörige der Uni zwölf statt sechs Monate Zeit, eine Anzeige beim Rechtsdienst der Universität einzureichen.
Auf den Punkt:
|
Die Uni Basel ist seit vergangenem Herbst aufgrund von Vorwürfen sexueller Belästigung im Gespräch. Nun reagiert sie auf die Kritik, indem sie ihr Reglement zum Schutz der persönlichen Integrität anpasst. Ausserdem wird die bisherige Koordinationsstelle neu zur Fachstelle Persönliche Integrität (FPI) aufgewertet, der mehr Ressourcen zu Verfügung stehen als bisher.
Zum einen hat das Rektorat eine neue Stelle genehmigt, die im Juni besetzt werden soll. Zudem soll es künftig möglich sein, eine weitere, externe Untersuchungsperson wie zum Beispiel jemanden mit Spezialkenntnissen im Bereich sexualisierter Gewalt beizuziehen, die nicht bei der Uni angestellt ist. Damit soll die Unabhängigkeit eines Verfahrens gewährleistet werden.
Frist verlängert
Die neue Fachstelle soll beraten, Informationen über Angebote und universitätsinterne Zuständigkeiten geben und die Beratungsfälle dokumentieren.
Die Uni hat noch weitere Punkte des Reglements angepasst – insbesondere die Präambel und die Frist, innerhalb der Betroffene eine Anzeige beim Rechtsdienst der Universität einreichen können. Das Reglement tritt mit den Anpassungen rückwirkend auf den 1. Januar 2025 in Kraft.
Unisprecher Matthias Geering sagt zu Bajour: «Das Reglement wurde in der Regenzsitzung vom 20. März vorgestellt. In der anschliessenden Diskussion sowie auf Grund von Rückmeldungen seitens Skuba und Avuba kamen noch einige Punkte auf, sodass das Reglement an einigen wenigen Punkten angepasst wurde.»
«Die Frist, eine Anzeige einzureichen, ist intensiv diskutiert worden.»Matthias Geering, Uni-Sprecher
In der Präambel betont die Uni, dass sie weder Diskriminierung, noch Mobbing oder sexuelle Belästigung duldet. Es sei «unabdingbar, dass sich ihre Angehörigen mit Rücksicht, Respekt und Wertschätzung begegnen». So können von nun an Angehörige der Uni nach einem Vorfall von Diskriminierung, Mobbing oder sexueller Belästigung durch eine an an der Uni angestellte Person innerhalb von 12 Monaten Anzeige erstatten. Bisher lag die Frist bei nur sechs Monaten. Wer aber «wider besseres Wissen eine andere Person der Verletzung der persönlichen Integrität» bezichtige, mache sich unter Umständen strafbar und könne von der Uni «mit geeigneten Massnahmen» sanktioniert werden.
Keine Strafverfolgung
Wie Matthias Geering sagt, sei die Frist innerhalb der Regenz «intensiv diskutiert» worden. Die Regenz setzt sich aus den Mitgliedern des Rektorats, den Dekan*innen sowie aus Vertreter*innen sämtlicher Gruppierungen zusammen. Für eine kurze Zeitspanne habe gesprochen, dass vielleicht auch andere Uni-Angehörige unter dem Zustand leiden und es wichtig wäre, einen Vorfall so rasch wie möglich zu untersuchen und allfällige Massnahmen umzusetzen. «Für eine längere Zeitspanne spricht, dass ein Erlebnis traumatisch sein kann und das Opfer Zeit braucht, um sich zu entscheiden, ob es den Fall melden will oder nicht», so Geering.
Wichtig: Die Uni kann interne Vorgänge abklären und Massnahmen wie zum Beispiel eine Exmatrikulation oder einen Ausschluss aus der Uni beschliessen, aber keine Strafverfolgungen einleiten. Bei schwerwiegenden Delikten sollten Betroffene Anzeige bei der Polizei erstatten.
Studierende der Uni Basel kämpfen nach Vorwürfen der sexuellen Belästigung dagegen, dass zwei Professoren weiter unterrichten dürfen. Zumindest bei einem von ihnen gilt der Fall als bestätigt. Dass die Uni hier keine personellen Konsequenzen zieht, ist nicht nachvollziehbar, kommentiert Chefredaktorin Ina Bullwinkel.
Seit den Vorfällen im November 2024, als öffentlich bekannt wurde, dass zwei ehemalige Studentinnen schwere Vorwürfe gegen die Uni und zwei Professoren erheben, steht der Vorwurf im Raum, die Universität habe die Täter geschützt, statt sie zur Rechenschaft zu ziehen. Beide beschuldigten Professoren arbeiten weiterhin an der Uni und betreuen dort Student*innen.
Viele äusserten ihr Unbehagen über die getroffenen Massnahmen der Uni-Leitung – allen voran das Kolletiv Dulifera, das unter anderem in einer Petition mehr Schutz für Betroffene von sexualisierter Gewalt fordert. Die aktuellen Anpassungen des Reglements sind eine Konsequenz der Untersuchungen der letzten Zeit, wie die Uni kommuniziert.
Zudem werden aktuell weitere Verbesserungsvorschläge, die seitens verschiedener Gruppierungen wie der Skuba, Avuba und Dozuba gemacht wurden, geprüft. Dabei handelt es sich zum Beispiel um verpflichtende Schulungen, Informationen zum Meldeverfahren bei der FPI oder eine neue Whistleblower-Stelle. Die Anpassung des Reglements ist offenbar nur ein Schritt von vielen, die die Uni nun gehen will.