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Q&A: Mein Kind hat einen Corona-Fall in der Klasse. Darf es daheim bleiben?

Die Corona-Zahlen steigen, vor allem in den Schulen gibt es so viele Fälle wie noch nie. Was musst du beachten? Wir haben die Antworten.

Ina Bullwinkel

11/18/21, 04:03 PM

Aktualisiert 12/22/21, 07:53 AM

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In den Schulen gilt keine Maskenpflicht. Wie können Eltern ihre Kinder schützen?

In den Schulen gilt keine Maskenpflicht. Wie können Eltern ihre Kinder schützen? (Foto: Unsplash)

Immer mehr Kinder stecken sich mit Corona an. Eine Impfung gibt es für sie in der Schweiz voraussichtlich erst ab Januar. Was sollen Eltern tun? Die Kinder mit Maske in die Schule schicken? Die ungeboosterten Grosseltern vom Hütedienst abziehen?

Man könnte meinen, wir kennen die Corona-Situation mittlerweile, trotzdem sind wir jetzt wieder an einem Punkt, an dem es unzählige offene Fragen gibt und klare Antworten fehlen. Selbst bei den Behörden und an den Schulen weiss man noch nicht genau, wie mit der Situation umgehen. Und wenn man Antworten auf die drängendsten Fragen erhält, werden sofort wieder neue aufgeworfen. Es besteht ein Kommunikationsloch, das von den Verantwortlichen dringend gestopft werden muss.

Wir versuchen in diesem Q&A Antworten auf die offenen Fragen zu bekommen und aktualisieren sie laufend.

1

Was ist, wenn mein Kind Symptome hat?

Basel-Stadt:

Kindern und Jugendlichen der Volksschulen (ab Kindergarteneintritt) sowie Erwachsenen mit Corona-Symptomen wird ein Test empfohlen. ​​Sind Schüler*innen oder Lehrer*innen positiv auf das Coronavirus getestet worden, entscheidet der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KID) in Absprache mit dem Kantonsarzt über alle weiteren Schritte. Die Schule vollzieht ausschliesslich die vom KID angeordneten Schritte.

Baselland:

Kinder, die nur Schnupfen und kein Fieber haben, dürfen zur Schule gehen. Kommen aber Symptome wie Husten, Halsweh, Fieber oder Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns dazu, dann wird ein Test empfohlen. Fällt der negativ aus, kann das Kind wieder zur Schule, sobald es 24 Stunden symptomfrei ist. Ist der Test positiv, muss es zuhause bleiben. Der kantonsärztliche Dienst entscheidet über die weiteren Schritte.

2

Muss mein Kind bei einem Corona-Fall in der Schulklasse zu Hause bleiben?

Basel-Stadt:

Für Isolation und Quarantäne gelten die Vorgaben des BAG – das heisst, in Quarantäne muss, wer Kontakt mit einer an Corona erkrankten Person hatte (sofern diese Person nicht geimpft oder genesen ist), in Isolation, wer positiv auf Corona getestet wurde. Auch hier entscheidet der KID in Absprache mit dem Kantonsarzt über die weiteren Schritte, also auch über eine mögliche Quarantäne. Das wird von Fall zu Fall angeschaut. Es gilt: Solange keine Quarantäne von der Behörde angeordnet wurde, gehen alle Kinder weiterhin zur Schule.

Baselland:

Ein positiver Klassenpool bedeutet keine amtliche angeordnete Quarantäne oder Isolation. Wichtig ist, sich so rasch wie möglich gemäss Vorgaben der Schule in eine Teststation zum Einzeltest zu begeben. Dieser Test ist Pflicht (Teststationen für Einzeltests). Die Schulleitung kann bis zum Vorliegen der Ergebnisse bzw. der Rückmeldung des kantonsärztlichen Dienstes auf Fernunterricht umstellen, dies liegt in ihrer Entscheidung.

3

Muss mein Kind bei einem Corona-Fall in der Kita zu Hause bleiben?

Basel-Stadt:

Wird ein Kind oder ein*e Mitarbeiter*in positiv auf das Coronavirus getestet, informiert die Leitung umgehend das Contact-Tracing des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes (KID) via E-Mail. Der KID entscheidet in Absprache mit dem Kantonsarzt über alle weiteren Schritte. Die Leitung der Kita ist nicht befugt, die Institution zu schliessen oder eigenmächtig Eltern und Mitarbeitende zu informieren. 

Baselland:

Die Leitung der Kita meldet eine bestätigte Covid-Erkrankung (Mitarbeitende oder betreute Kinder) umgehend dem Kantonsärztlichen Dienst. Der Kantonsärztliche Dienst holt gegebenenfalls weitere Informationen bei der Institution ein und entscheidet abschliessend, welche Massnahmen notwendig sind.

4

Darf ich selbst bestimmen, ob mein Kind bei einem Corona-Fall in der Klasse zur Schule geht?

Basel-Stadt: 

Nein, primär besteht eine Schulpflicht. Die Eltern werden vom Contact Tracing über den Fall informiert und auch über empfohlene Massnahmen wie beispielsweise einen Test oder allfällige Quarantänemassnahmen. Das Gesundheitsdepartement legt Eltern nahe, diese Empfehlungen zu befolgen, vor allem wenn nur eine Testung empfohlen und keine Quarantäne ausgesprochen wurde.

Baselland:

Nein, es gilt Schulpflicht. Im Einzelfall können individuelle Lösungen vor Ort gesucht werden.

5

Ab wieviel Fällen in einer Klasse wird die Klasse oder eine Schule geschlossen?

Basel-Stadt: 

Das Contact Tracing des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes (KID) klärt jeden Fall in Schulen, Kindergärten und Kitas ab und entscheidet über die notwendigen Massnahmen. Dabei spielt nicht nur die Fallzahl erkrankter Kinder und Jugendlicher eine Rolle, sondern auch andere Faktoren wie mögliche Ansteckungsquellen ausserhalb der Schule, ob die Personen im ansteckungsrelevanten Zeitraum in der Institution waren und wenn ja, ob mit oder ohne Symptomen etc.

Baselland:

Ab einem positiven Fall in einer Klasse wird eine Maskenpflicht (ab 5. Primarschulklasse) angeordnet, ab drei positiven Fällen eine  Klassenquarantäne. «Die Schliessung von ganzen Schulen war während der Pandemie nur in Einzelfällen nötig und soll wenn immer möglich verhindert werden», heisst es von der Gesundheitsdirektion. Die Anordnung erfolgt immer durch den Kantonsärztlichen Dienst (EM).

6

Kann ich mein unter 12-jähriges Kind impfen lassen?

Update (21. Dezember 2021): Die Impfung von Kindern unter 12 Jahren war in der Schweiz bisher nicht vorgesehen. Inzwischen hat das Heilmittelinstitut Swissmedic den Impfstoff von Pfizer/Biontech für Kinder zwischen fünf und elf Jahren zugelassen. Jetzt liegt die entsprechende Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Impffragen EKIF vor. Die Impfung wird Kindern mit Vorerkrankungen empfohlen oder wenn immunsupprimierte Personen in ihrem Umfeld leben. Alle anderen Kinder können ebenfalls geimpft werden, wenn die Eltern das wollen.

Basel-Stadt:

Die Anmeldung für die Impfung für Kinder zwischen fünf und elf Jahren ist demnächst möglich. Für Mittwochnachmittag, 5. Januar 2022, sind die ersten Kinderimpfungen im Impfzentrum eingeplant. Vorbehalten bleibt das rechtzeitige Eintreffen des Impfstoffes in der Schweiz. Anmeldungen für die Kinderimpfungen sind laut Kanton im Verlaufe des 22. Dezember 2021, möglich.

Das Angebot von Kinderimpfungen beim Kinderarzt ist noch in Arbeit und könne derzeit noch nicht mitgeteilt werden, heisst es.

Baselland:

Vorgesehen ist, dass der Kanton Basel-Landschaft die Kinder zwischen fünf und elf Jahren im Impfzentrum Mitte in Muttenz impfen wird. Der Kanton ist aktuell auch im Gespräch mit Kinderärzten. Ab Mittwoch, 29. Dezember wird die Anmeldeplattform für Corona-Kinderimpfungen im Alter von fünf bis elf Jahren geöffnet, teilt der Kanton mit. Geimpft werden soll ab Mittwoch, 5. Januar 2022. Der Kanton schränkt allerdings ein: Dies gelte nur, wenn der Impfstoff Anfang Jahr ausgeliefert wird und damit genügend Dosen zur Verfügung stehen. Denn noch ist der Impfstoff für Kinder in der Schweiz nicht verfügbar.

7

Wann bekomme ich die Booster-Impfung?

Basel-Stadt:

Seit dem 29. November können sich alle Personen in Basel-Stadt für die Auffrischimpfungen anmelden. Bis anhin war das nur für Menschen ab 65 Jahren sowie besonders gefährdete Personen möglich. Ob du einen Termin erhältst, hängt davon ab, wie lange deine letzte Impfung zurückliegt.

Update (21. Dezember 2021): Ab sofort ist die Booster-Impfung schon nach 4 Monaten möglich. Ab Freitag, 24. Dezember 2021, können in Basel-Stadt alle Personen ab 16 Jahren einen Boostertermin ab vier Monaten nach der Grundimmunisierung buchen. Wer bereits einen Termin gebucht hat, kann ihn auf Wunsch vorverlegen. Personen ab 65 Jahren können sich bereits anmelden innerhalb der Viermonatsfrist. Ab 22. Dezember 2021, werden diese Personen durch eine SMS auf die Verkürzung und die damit mögliche frühere Terminbuchung hingewiesen. 

Baselland:

Seit dem 11. November 2021 werden im Kanton Baselland Personen ab 65 Jahren und Personen mit chronischen Krankheiten Auffrischimpfungen verabreicht. Seit dem 10. Dezember 2021 ist auch die Personengruppe zwischen 16 bis 50 Jahren für die Anmeldung der Boosterimpfungen zugelassen.

Update: Die Anmeldeplattform für Booster-Termine nach 4 Monaten wird ab Mittwochabend, 22. Dezember 2021, öffnen.

Bei der Terminvergabe ist mit kurzen Wartezeiten von wenigen Tagen zu rechnen. In gewissen Arztpraxen und Apotheken sind Auffrischimpfungen mit Moderna seit dem 15. November 2021 verfügbar. Interessierte müssen sich in ihrer Praxis oder Apotheke nach der Impfung erkundigen (hier gibt es die Liste mit Praxen und Apotheken). Die Auffrischimpfungen von Bewohner*innen von Alters- und Pflegeheimen übernehmen mobile Teams.

Allgemein gilt:

Der Termin der letzten Impfung muss mindestens vier Monate zurückliegen. Hier, beim Impf-Check des Bundes, kannst du nachschauen, ob du in deinem Wohnkanton schon eine Booster-Impfung bekommen kannst.

8

Ich sorge mich wegen der steigenden Corona-Zahlen, darf ich ins Homeoffice wechseln?

Update (21. Dezember 2021): Seit dem 20. Dezember gilt wieder Homeoffice-Pflicht. Diese hat der Bundesrat eingeführt, um die Kontakte zu reduzieren. Ist das Arbeiten vor Ort notwendig, gilt in Innenräumen Maskenpflicht, wenn sich dort mehr als eine Person aufhält.

9

Wann muss ich mich in Quarantäne oder Isolation begeben?

Quarantäne:

Wer Kontakt mit einer erkrankten Person hatte, muss während zehn Tagen nach dem letzten Kontakt in Quarantäne bleiben. Empfohlen wird in Basel-Stadt ein Test am 1. Tag der Quarantäne als auch ein Test am 7. Tag der Quarantäne. Fällt der Test am 7. Tag negativ aus, kann die Quarantäne verkürzt werden. 

Wer Symptome hat, soll sich telefonisch an seine*n Hausärzt*in oder an die Medizinische Notrufzentrale (Tel. 061 261 15 15) wenden, um abzuklären, ob ein Test sinnvoll ist. Vollständig geimpfte Personen sind gemäss BAG-Empfehlungen während 12 Monaten von der Quarantäne ausgenommen. Ebenfalls ausgenommen sind Personen, die bereits an Covid-19 erkrankt sind und als genesen gelten. Dies gilt während 12 Monaten ab dem 11. Tag nach bestätigter Ansteckung.

Isolation: 

Wer sich mit Corona infiziert hat, muss während zehn Tagen ab Symptombeginn oder positivem PCR-Resultat (Tag der Testentnahme) in Isolation. Bei Verschlechterung des Gesundheitszustands sollen Betroffene in Basel sich telefonisch an ihre*n Hausärzt*in oder an die Medizinische Notrufzentrale (Tel. 061 261 15 15) wenden, in Notfällen an die Sanität (Tel. 144).

10

Wie verhalte ich mich mit einer positiv getesteten Person im Haushalt?

Geimpften Personen im selben Haushalt wie positiv Getestete empfehlen wir eine Testung, um einen allfälligen Impfdurchbruch frühzeitig zu erkennen (dieser Test ist kostenlos). Das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt empfiehlt, das Schreiben der Behörde zur Testung mitzunehmen). Ungeimpfte Personen mit engem Kontakt müssen unter Quarantäne gestellt werden. Sie sollen baldmöglichst eine Testung durchführen sowie am Tag 7.

Geimpfte oder genesene Eltern eines positiv getesteten Kindes müssen nicht unter Quarantäne gestellt werden. Sofern sie im selben Haushalt wohnen, empfiehlt das Gesundheitsdepartment auch hier eine Testung. Ungeimpfte Eltern müssen wie bei anderen Infizierten im gleichen Haushalt unter Quarantäne gestellt werden. Auch sie sollen sich unmittelbar und am Tag 7 testen lassen.

11

Kann ich immer noch in Baden-Württemberg einkaufen gehen?

Ja, Lebensmittel einkaufen oder ein kurzer Ausflug nach Deutschland sind immer noch ohne Zertifikat möglich. In einigen Bereichen und Geschäften gilt seit dem 17. November allerdings die 2G-Regel. Ein Zertifikat für die Einreise ist nur für diejenigen nötig, die sich länger als 24 Stunden in Deutschland aufhalten. Dann muss der Nachweis über eine Impfung, eine Genesung oder ein negativer Test vorgewiesen werden. Akzeptiert werden PCR-Tests (maximal 72 Stunden alt) und Antigen-Schnelltests (48 Stunden). Ein Selbsttest genügt nicht.

12

Welche Regeln gelten momentan für Aufenthalte in Frankreich?

Wenn du nach Frankreich fährst und dein Ziel nicht weiter als 30 Kilometer von deinem Wohnsitz entfernt ist, musst du laut Infobest.eu bei der Einreise keine weiteren Nachweispflichten beachten. Sollte das Ziel weiter als 30 Kilometer entfernt liegen, brauchst du einen der folgenden Nachweise (in Frankreich spricht man vom sog. «Pass Sanitaire»):

  • Negativer Antigen- oder PCR-Test (<24 Stunden)
  • Impfnachweis
  • Genesenennachweis: Positiver PCR-Test, mindestens 11 Tage und höchstens 6 Monate alt.

Kinder unter 12 Jahren und Grenzgänger*innen sind von dieser Nachweispflicht nicht betroffen.

Für längere Aufenthalte als Einkäufe in 30 Kilometer Entfernung benötigst du zudem die Selbsterklärung, um einreisen zu können.

Unter infobest.eu kann man schauen, welche Regelungen derzeit im Dreiländereck herrschen. Wer eine Info möchte, gibt sein Heimatland ein, das Land, in welches er oder sie reisen möchte, wie lange der Aufenthalt dauert und zu welchem Zweck man einreist.

13

Welche Massnahmen hat der Bundesrat verschärft?

Seit dem 20. Dezember 2021 und vorerst bis zum 24. Januar gilt:

  • 2G mit Masken- und Sitzpflicht: In Innenräumen gilt neu nicht mehr die 3G-Regel, sondern 2G: Zugang haben nur noch Geimpfte und Genesene. Dies betrifft Restaurants, Kultur-, Sport- und Freizeitbetriebe sowie Veranstaltungen. Zusätzlich gilt an diesen Orten weiterhin eine Maskenpflicht und eine Sitzpflicht beim Konsumieren. 
  • 2G+ für Discos und Aktivitäten ohne Maske: Wo weder Maskentragen noch eine Sitzpflicht möglich ist, haben nur Geimpfte und Genesene Zutritt – sofern sie ein negatives Testergebnis vorweisen können (PCR-Tests und Antigen-Schnelltests). PCR-Tests und Pool-Tests dürfen nicht älter sein als 72 Stunden, Antigen-Schnelltests nicht älter als 24 Stunden sein. Diese Regel gilt z. B. für Discos und Bars und für Sport- und Kulturaktivitäten von Laien. Ausgenommen von der Testpflicht sind: Jugendliche bis 16 Jahre und Personen, deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt.
  • Private Treffen und Veranstaltungen: Bei privaten Treffen ist die Teilnehmer*innenzahl auf zehn beschränkt, sobald jemand dabei ist, der weder geimpft noch genesen ist (über 16 Jahre alt). Kinder werden mitgezählt. Ansonsten gilt in Innenräumen eine Personengrenze von 30. Draussen gilt eine Obergrenze von 50 Personen. Für Veranstaltungen, die draussen mit mehr als 300 Leuten stattfinden, gilt die 3G-Regel.
  • Homeoffice-Pflicht: Es gilt eine allgemeine Homeoffice-Pflicht. In Innenräumen, in denen sich mehr als eine Person aufhält, gilt Maskenpflicht.
  • Maskenpflicht an Schulen: An Gymnasien und anderen weiterführenden Schulen gilt Maskenpflicht. Der Bundesrat empfiehlt den Kantonen dringend, die Maskenpflicht auch in tieferen Stufen einzuführen. Der Bundesrat empfiehlt zudem, repetitive Tests an den Schulen durchzuführen.
  • Test bei der Einreise in die Schweiz: Geimpfte und Genesene brauchen einen negativen Test, um in die Schweiz einzureisen (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden oder Antigen-Schnelltests nicht älter als 24 Stunden). Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss zwei negative Tests vorweisen: einen bei der Einreise und einen vier bis sieben Tage nach der Einreise.

(aktualisiert am 21. Dezember 2021)

14

Was ist 2G und was 2G plus – gilt das auch in der Schweiz?

2G bedeutet, dass nur Geimpfte oder Genesene Zutritt zu z.B. Veranstaltungen bekommen. 2G plus bedeutet, dass man geimpft oder genesen sein muss und sich zusätzlich hat negativ testen lassen, um an einer Veranstaltung mit Zertifikatspflicht teilnehmen zu dürfen. Wo 2G oder 2G+ gelten, siehst du in dem Punkt «Welche Massnahmen hat der Bundesrat verschärft?».

(aktualisiert am 21. Dezember 2021)

15

Wo brauche ich momentan ein Zertifikat?

Seit Montag, 13. September 2021, gilt im Innern von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie an Veranstaltungen in Innenräumen eine Zertifikatspflicht. Die Massnahme ist bis am 24. Januar 2022 befristet. An Veranstaltungen mit Zertifikatspflicht entfallen zudem alle anderen Schutzmassnahmen, wie die Maskenpflicht.

Update (21. Dezember 2021): Zusätzlich zur Maskenpflicht gilt in Innenräumen wie Restaurants und Kulturbetrieben eine Sitzpflicht beim Konsumieren.

16

Wo kann ich mich testen lassen?

Basel-Stadt:

Der Kanton hat eine Liste mit allen Teststellen veröffentlicht und aktualisiert sie regelmässig.

Baselland:

Hier findest du eine Übersicht mit den Testmöglichkeiten (für Einzeltests nach positivem Pool) in Baselland. Und hier, wenn du den Test für ein Zertifikat benötigst.

17

Wo kann ich mich impfen lassen?

Basel-Stadt:

Für eine Impfung kannst du dich beim Impfzentrum registrieren. Es gibt aber auch Walk-In-Tage, für die du keinen Termin brauchst (diese sind nicht für Auffrischimpfungen gedacht). Ausserdem kannst du dich in diesen Apotheken und Praxen impfen lassen.

Baselland:

Hier kannst du dich für eine Impfung im Impfzentrum in Muttenz anmelden. Es gibt auch Walk-In-Tage, die sind aber nur für Erstimpfungen gedacht. Hier findest du Informationen dazu, welche Apotheken und Praxen Corona-Impfungen anbieten.

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