Mit einer aufgeblasenen AHV auf dem Irrweg

SP-Frau Anita Fetz fordert mehr Geld für die AHV und die Abschaffung des Pensionskassenobligatoriums. Jetzt entgegnet GLP-Mitglied Emmanuel Ullmann: «Das ist faktisch eine Enteignung».

Rente
(Bild: Pixabay)

Wir leben länger. Diese erfreuliche Nachricht hat Konsequenzen für unsere Sozialwerke, denn die längere Lebensdauer muss finanziert werden.

Doch wie?

Die Bevölkerung hat in Umfragen bereits mehrmals zum Ausdruck gebracht, dass ein Rentenalter über 65 nicht erwünscht ist. In Bundesbern bringen sich die Parteien bei der Reform der 1. und 2. Säule in Position.

Von links kommt (nicht zum ersten Mal) der Ruf nach einer auszubauenden AHV. Denn die Renten der AHV sollen existenzdeckend sein. Sind sie heute aber nicht. Deshalb muss die 2. Säule schlechtgeredet werden – zugunsten der AHV. Das ist bei Bajour in den letzten Wochen grad zwei Mal erfolgt:

  1. Vor ein paar Wochen zeigte Ökonom Werner Vontobel (74) an dieser Stelle auf, dass die Pensionskassen wegen Anlagenotstand massiv in Immobilien investieren müssen und deshalb die Mieten in der Schweiz überproportional steigen. Das sei schlecht, argumentierte er, deshalb müsse man nicht mehr an den 3. Beitragszahler glauben (= die Anlageperformance).
  2. Alt-Ständerätin und (gemäss eigenen Aussagen) Neurentnerin Anita Fetz wiederum erklärte, weshalb das PK Obligatorium müsse zugunsten der AHV abgeschafft werden. Schliesslich bringe die 2. Säule für unteren und mittleren Einkommen kaum eine substantielle Rentenhöhe und sei für hohe Einkommen vor allem ein Steueroptimierungsinstrument.
Warum Mieter*innen wie Milchkühe sind

von Werner Vontobel

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Die AHV muss existenzsichernd werden

von Anita Fetz

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Bevor wir über diese Vorschläge reden ein paar Fakten:

Die AHV basiert auf dem Umlageverfahren. Das heisst, dass die Renten der Pensionierten von denen bezahlt werden, die noch arbeiten und einzahlen. Was bei den Kassen an Beiträgen reinkommt, fliesst direkt weiter auf die Konten der Rentner*innen. Deshalb braucht es kaum einen Kapitalstock. Entsprechend betragen die Anlagen der AHV rund eine Jahresausgabe.

Soweit die Vorteile.

Der grosse Nachteil ist aber augenscheinlich: Es braucht genügend Personen, die die Beträge einzahlen. Bereits heute beträgt eine Jahresausgabe rund 45 Mrd. Franken, es kommen aber nur 33 Mrd. Franken rein. Der Rest wird finanziert durch Bundesbeiträge (9 Mrd.) und die Mehrwertsteuer und die Spielbankenabgabe (3 Mrd.).

Und nun die schlechte Nachricht: Die Babyboomer gehen jetzt in Rente. Mit einer kurzen Recherche sieht Anita Fetz, dass bereits heute die Überalterung Wirklichkeit ist. So gibt es in unserem Kanton 31 Alters- und Pflegeheime, aber nur 10 Jugendzentren. Mit der Pensionierung der Babyboomer werden die jährlichen Ausgaben in den nächsten Jahren weiter steigen, was gleichzeitig höhere Beiträge bei den Aktiven bedeutet.

«Bereits heute bezahlen Personen, die mehr als 86'040 Franken im Jahr verdienen, einen Solidaritätsbeitrag.»

Geht das auf?

Linke Politiker*innen meinen, dass man halt eben die Reichen mehr bezahlen lassen soll. Etwa durch eine Finanztransaktionssteuer, eine Reichtumssteuer oder eine Erbschaftssteuer.

Sinnvoll?

Bereits heute bezahlen Personen, die mehr als 86'040 Franken im Jahr verdienen, einen Solidaritätsbeitrag. Das heisst: Sie zahlen höhere Beträge, bekommen dafür aber nicht höhere Renten. Das ist gut so und wird von der Gesellschaft auch gestützt, solange die Steuern nicht abschreckend hoch sind. Negativbeispiel ist Frankreich. In der «Grande Nation» führten die massiven Steuererhöhungen zur Landflucht.

Nun will Anita Fetz wie gesagt das PK Obligatorium zugunsten der AHV abschaffen und die AHV so massiv erhöhen.

Was ist davon zu halten?

Emmanuel Ullmann (41) war von 2005-2015 Mitglied des Grossen Rates. Er ist Vorsorgespezialist und Mitglied der glp.
Zur Person

Emmanuel Ullmann (41) war von 2005-2015 Mitglied des Grossen Rates. Er ist Vorsorgespezialist und Mitglied der glp. Diesen Text schrieb er als Privatperson.

Die 2. Säule mag zwar 1,2 Billionen Franken Vermögen aufweisen, das BVG Obligatorium hat jedoch nur rund 200 Mrd. Vermögen. Der Rest ist überobligatorisch und als Vorsorgekapital da, um laufende Renten zu zahlen. Die 200 Mrd. reichen nicht mal für fünf Jahre aus, bei einer massiven Rentenerhöhung ist wahrscheinlich bereits nach zwei Jahren Schluss. Das ist nicht gerade ein Paradebeispiel von weitsichtiger Sozialpolitik.

Ausserdem: konkret befürwortet hier Anita Fetz eine Enteignung, denn per Gesetz sollte ein Teil der Altersguthaben der Aktivversicherten in den AHV Topf transferiert werden, um in den nächsten Jahren die Renten der heutigen Rentner*innen finanzieren zu können. Und das in der Schweiz. Hallo? Negativbeispiel hier: auch Ministerpräsident Orban aus Ungarn löste Pensionskassen auf. Nachahmenswert? Linke Parteien waren dort dagegen.

Wie sieht es nun mit der 2. Säule aus?

Sie finanziert sich im Kapitaldeckungsverfahren. Das heisst, dass jede und jeder für sich spart. Aus diesem Alterskapital wird im Pensionierungsalter eine Rente ausbezahlt. Der grosse Vorteil hier ist, dass die Arbeitgeber*innen in aller Regel bedeutend mehr als das gesetzliche Minimum in die Altersvorsorge ihrer Arbeitnehmer*innen einzahlen, denn nur ein Drittel der Kassen versichern nur das gesetzliche Minimum.

Bei der AHV hingegen ist der Beitrag paritätisch. Ausserdem ist auch das oberste Organ (= der Stiftungsrat), welches die Anlagestrategie definiert, durch 50% Arbeitnehmende mitbestimmt. So kann der Stiftungsrat davon absehen, für ältere Arbeitnehmende einen besonders hohen Beitrag ins Reglement zu schreiben. Auch kann der Stiftungsrat entscheiden, nicht in Immobilien in Stadtzentren zu investieren und damit keinen Beitrag zu den Mieterhöhungen zu leisten.

Noch Fragen?

In der Regel, und das ist der grosse Nachteil, tun sie das aber nicht. Da das Minimalgesetz BVG eine Altersstaffelung vorsieht, ahmen es viele Pensionskassen nach, auch wenn sie es nicht müssten. Auch orientiert man sich an die vorgegebenen Anlagerichtlinien. Da Obligationen nicht mehr rentieren, wurde verstärkt in Aktien und Immobilien investiert.

Zudem verlangt das Gesetz für den BVG-Teil einen extrem hohen Umwandlungssatz. Mit diesem wird die Rente berechnet. Er beträgt aktuell 6,8%, das heisst, dass pro 100‘000 Franken obligatorisches Altersguthaben eine jährliche Rente von 6‘800 Franken ausgeschüttet wird. Um diese Rente zu finanzieren, müsste jedoch eine jährliche Anlagerendite von rund 4,5% auf das verbleibende Alterskapital erwirtschaftet werden. Trotz Börsenboom und hohen Immobilienpreisen konnten die Pensionskassen diesen Wert in den letzten 20 Jahren jedoch nicht erreichen. Der Durchschnitt betrug 3,2%, viel mehr als die Inflation, aber weit von den 4,5% entfernt.

In der Konsequenz sind die Pensionskassen gezwungen, mehr Risiken einzugehen und mit der Anlageperformance der Aktiven die laufenden Renten zu subventionieren. Etwas, was im Kapitaldeckungsverfahren eigentlich gar nicht vorgesehen ist. Würde man diese gesetzlichen Werte flexibilisieren und dem Stiftungsrat mehr Handlungsspielraum geben (meinetwegen ohne die nichtautonomen Sammelstiftungen einzubeziehen), könnte dieser gordische Knoten gelöst werden, was aber bei linken Parteien auf massiven Widerstand stösst.

«Ideologisch verblendete Ideen werden nicht zur erhofften langfristigen Lösung beitragen. Das kann sich keiner wünschen.»

Was ist nun die Lösung?

AHV und Pensionskassen haben beide Vor- und Nachteile. Beide Säulen tragen jedoch wesentlich dazu bei, im Rentenalter den gewohnten Lebensstandard weiterführen zu können. Sie müssen deshalb nicht gegeneinander ausgespielt, sondern zusammen mit der 3. Säule auf die heutigen Herausforderungen fit gemacht werden.

So nimmt die Teilzeitarbeit zu. Personen, die bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig zu einem niedrigen Gehalt arbeiten, sind keine Seltenheit mehr. Mit der fortschreitenden Digitalisierung dürfte das zunehmen. Wichtig ist in der Gig Economy keine Scheinselbstständigkeit zuzulassen, damit potentielle Arbeitgeber*innen die Pensionskassenbeiträge einsparen können

Zudem müssten bereits kleine Löhne von z.B. 10'000 Franken jährlich in der 2. Säule versichert werden. Auch müsste es normal sein, die Summe der kleinen Löhne aufzusummieren und versichern lassen zu dürfen. Mit dem Aufbrechen starrer Arbeitsformen müsste auch der Altersrücktritt flexibilisiert werden. Es ist ausserdem zu überlegen, ob man in der globalisierten Welt wirklich sein Altersguthaben ausbezahlt kriegen darf, wenn man die Schweiz verlässt. Definitiv wird es in jungen Jahren in den seltensten Fällen sein.

Sie sehen, es gibt viel zu tun. Ideologisch verblendete Ideen werden nicht zur erhofften langfristigen Lösung beitragen. Das kann sich keiner wünschen.

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