Bettler*innen werden in Basel (wieder) an den Rand gedrängt

+++ Der Grosse Rat beschliesst ein Bettelverbot, das aber nicht so heisst +++

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So geht es weiter

Als nächstes dürfte das Bundesgericht gefragt sein

Der Basler Grosse Rat hat sich heute Mittwoch für scharfe gesetzliche Einschränkungen der Bettelei ausgesprochen. Die SP und das Grün-Alternative Bündnis kamen mit einem moderateren Gegenvorschlag zur Vorlage der Regierung nicht durch.

Der Grosse Rat befürwortete eine entsprechende Teilrevision des Übertretungsstrafgesetzes mit 51 zu 43 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Auf eine Wiedereinführung der 2019 aufgehobenen pauschalen Bettelverbots, wie das der Grosse Rat eingefordert hatte, konnte die Regierung wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gegen ein generelles Verbot im Kanton Genf nicht eingehen. Sie schlug deshalb Einschränkungen vor, die ihrer Ansicht nach dem Urteil standhalten würden.

Untersagt werden soll im Übertretungsstrafgesetz neben dem organisierten Betteln neu aggressives und aufdringliches Betteln. Zudem soll das Betteln im öffentlichen Raum nicht mehr erlaubt sein, wenn dabei die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gestört wird.

In einem neuen Paragraphen des Übertretungsstrafgesetzes werden detailliert Örtlichkeiten aufgezählt, bei denen das Betteln künftig wieder verboten sein soll. So werden Umkreise von fünf Metern um sensible Orte zu Verbotszonen. Das betrifft unter anderem Ein- und Ausgänge von Bahnhöfen sowie von Einkaufsläden, Banken, Restaurants, Kulturinstitutionen, öffentlichen Gebäuden und die Umkreise von ÖV-Haltesstellen sowie von Spielplätzen. Konkret heisst das: In der Innenstadt ist Betteln fast nicht mehr möglich.

Die Ratslinke setzte ein Fragezeichen hinter die Menschenrechtskonformität der Vorlage, welche die Ratsmehrheit auf Antrag der SVP ohne vorherige Kommissionsberatung behandeln wollte. Diese liege mit den straffen Verbotszonen zu nahe an einem absoluten Bettelverbot, sagte der SP-Sprecher.

Die SP und das Grün-Alternative Bündnis brachten einen Gegenvorschlag ein, der die örtlichen Einschränkungen der Bettelbefugnis nicht auf Gesetzesstufe, sondern als Kann-Formulierungen in einer speziellen Bettelverordnung regeln sollte. Den betroffenen Menschen dürfe nicht die Möglichkeit genommen werden, auf ihre Armut aufmerksam zu machen.

Der Gegenvorschlag fand aber im Rat keine Mehrheit. Er wurde mit 51 zu 45 Stimmen abgelehnt.

Die Sprecherinnen und Sprecher der bürgerlichen Fraktionen und der GLP bezeichneten den regierungsrätlichen Vorschlag als ausgewogen und sachlich gut begründet. Das Betteln werde im Sinne des Sicherheitsbedürfnisses der Bevölkerung eingeschränkt, aber nicht verboten.

Sogar in der Freien Strasse werde das Betteln noch möglich sein, sagte Justiz- und Sicherheitsdirektorin Stephanie Eymann (LDP). Der Gegenvorschlag strotze aber von aufgeweichten Bestimmungen, was eine polizeiliche Durchsetzung quasi verunmöglichen würde. 

Die Debatte um das Bettelverbot wird damit aber voraussichtlich nicht abgeschlossen sein. Die Demokratischen Juristinnen und Juristen Basel haben angekündigt, das "ausgedehnte Bettelverbot" allenfalls vor Bundesgericht anzufechten.

Basel-Stadt hatte das generelle Bettelverbot 2019 aus dem Übertretungsstrafgesetz gestrichen. Das hatte zur Folge, dass im Corona-Sommer 2020 zahlreiche Bettler*innen aus Osteuropa nach Basel reisten. Um das Bettler-Thema entbrannte in der Öffentlichkeit eine hitzige Debatte und es wurde in der Politik zum "meistdiskutierten Dossier", wie Eymann sagte. (Keystone-SDA/dsi)

Bettllerin Betteln
Der Kommentar von Andrea Fopp

Der Grosse Rat hat ein restriktives Bettelgesetz durchgepeitscht. Die Linke ist enttäuscht. Aber ehrlich: Sie trägt Mitverantwortung an der Misere.

Zum Kommentar

Die Debatte im Twitter-Liveticker

Die Ausgangslage

Klare Fronten zu Beginn

In einem sind sich die Fraktionen vor der grossen Debatte einig: Zustände wie in den letzten Monaten, als Bettler*innen allgegenwärtig waren und ihrem Geschäft teils relativ aggressiv nachgingen, will niemand mehr. Doch dann tut sich ein grosser Links-Rechts-Graben auf.

Die Regierung schlägt einen Massnahmenkatalog auf Gesetzesstufe vor, der einem Verbot praktisch gleichkommt. Betteln wäre zwar grundsätzlich erlaubt, wenn es still und nicht aggressiv betrieben wird, aber der Katalog an Ausnahmen ist so umfassend, dass die Chance, in der Innenstadt zu genügend Almosen zu kommen, sehr, sehr klein ist. Verstösse werden mit Busse und Einzug des Gewinns bestraft. So, meint die Regierung, sei es möglich, der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) genüge zu tun.

Ganz anders sieht das Links-Grün. SP und GAB haben gestern einen Last-Minute-Gegenvorschlag eingereicht. Bestraft werden soll nur, wer bandenmässiges Betteln organisiert und andere Personen zum Betteln schickt (also die sogenannten Bettler-Bosse, die noch niemand gesehen hat) oder wer im öffentlichen Raum an allgemein zugänglichen Orten wiederholt störend bettelt. Auch hier gibt es einen Katalog von Ausnahmen ähnlich jenem der Regierung (Bettelverbot vor Geschäftseingängen, im Aussenbereich von Restaurants etc). Statt eines Gesetzes soll eine Verordnung genügen und überdies besteht diese vorwiegend aus Kann-Formulierungen. Die Regierung muss zudem «verhältnismässig» agieren, was auch das Bussenregime betrifft. In zwei Vorstössen werde zudem separat Hilfsangebote und Anti-Diskriminierungsmassnahmen gegen Roma gefordert.

Die (rechts-)bürgerliche Seite will von dem allem nichts wissen. Nur ein Jota weniger als die Regierung vorschlägt und die SVP bringt ihre Initiative an den Start, deren EMRK-Tauglichkeit zweifelhaft ist. Selbst die Grünliberalen sehen keinen Spielraum für Kompromisse, fordern aber noch gewisse Abfederungen, um die Bettler*innen nicht gleich ganz im Regen stehen zu lassen.

Die Demokratischen Jurist*innen Basel haben derweil bereits angekündigt, den Entscheid des Grossen Rates, sollte er entlang des Regierungs-Vorschlags liegen, vom Bundesgericht überprüfen zu lassen. Skeptisch ist auch Staatsrechtsprofessor Markus Schefer:

Politik ist ja gar nicht langweilig!

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