Patrouille Suisse wird über Tattoo-Himmel fliegen

Der Regierungsrat hat am Dienstag den geplanten Überflug der Armee-Kunstflugstaffel zur Eröffnung des Militärfestivals «zur Kenntnis genommen», nachdem die Verantwortlichen das Spektakel bereits letzte Woche öffentlich angekündigt hatten. Die Frage bleibt: Wurde der Regierungsrat übergangen?

Patrouille Suisse
Rot, schnell, in Formation: die Kunstflugstaffel Patrouille Suisse wird nach 2023 auch dieses Jahr am Basel Tattoo fliegen. (Bild: KEYSTONE / SIGI TISCHLER)

Über dem Himmel von Basel wird es jeweils laut, wenn die Armee-Kunstflugstaffel «Patrouille Suisse» zur Eröffnung des Militärfestivals Basel Tattoo donnert. Zuletzt war das vor zwei Jahren der Fall – und schon damals sorgte der Überflug der Militärjets für Diskussionen. Zu laut, zu umweltschädlich, zu kriegerisch, so die Haltung der Kritiker*innen.

Und auch aktuell beschäftigen die Jets: Vergangenen Freitag kündigten die Verantwortlichen des Basel Tattoo sie in einer Medienmitteilung an – und dies, obwohl die Zustimmung des Regierungsrats dazu noch ausstand. 

Bei der Frage des Tages äusserten viele Bajour-Leser*innen nicht nur per Klick ihren Unmut und befanden den Überflug für «daneben», einige nutzten die Gelegenheit auch für einen Appell an den Regierungsrat: Bitte der Patrouille Suisse eine Absage erteilen.

2025-06-17 Frage des Tages Tattoo-1

Der Einsatz der Armee-Kunstflugstaffel am Basel Tattoo wird auch aufgrund der kriegerischen Weltlage von einigen Politiker*innen in Frage gestellt. So sagt Basler Grünen Co-Präsident Raphael Fuhrer: «Die politische Weltlage ist für mich zu ernst.» Bisher sagen auch die meisten Abstimmenden bei der Frage des Tages: Daneben. Hier geht's

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Diesem Wunsch ist der Regierungsrat nun aber nicht nachgekommen. Das Thema stand für Dienstag auf der Traktandenliste für die Regierungssitzung – und wurde abgehakt: «Der Regierungsrat hat heute Kenntnis genommen vom Überflug der Patrouille Suisse über Basel am 11. Juli», schreibt Regierungs-Sprecher Marco Greiner. Und er schiebt nach: «Der Kanton Basel-Stadt ist nicht Bewilligungsinstanz.»

Tatsächlich obliegt die Bewilligung dieses Anlasses dem eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS). Was aber nicht heisst, dass die Basler Behörden nicht ein Wörtchen mitzureden hätten. Zumindest ging man in Basel bis anhin offenbar davon aus. Der Regierungsrat richtete sich hier nach einer Weisung des VBS, die besagt: «Für militärische Flugvorführungen mit Jet-Flugzeugen hat die Luftwaffe dafür zu sorgen, dass die oder der Gesuchsteller die behördliche Zustimmung aller an den Flugplatz anstossenden Gemeinden beibringt.»

In einer Antwort auf eine schriftliche Anfrage von SP-Grossrätin Christine Keller schrieb der Regierungsrat denn 2023 auch: «Rechtlich gesehen ist der Bund, konkret das (...) VBS, für die Patrouille Suisse in allen Belangen die Bewilligungsinstanz und nicht der Kanton. Aber auch wenn alle rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, holt das VBS ‹die behördliche Zustimmung› ab.» 

Basel Tattoo
So sieht's aus, wenn die Patrouille Suisse über die Basel Tattoo-Menge düst. (Bild: Basel Tattoo)

Vor zwei Jahren drückte der Regierungsrat seine Zustimmung in Form eines Regierungsratsbeschlusses drei Tage vor dem Anlass aus. «Der Regierungsrat erteilt dem Überflug (...) seine Zustimmung (...)», hiess es damals noch. Und nun? Wird er quasi einen Monat vorher überrumpelt mit der Ankündigung der Kunstflugstaffel zur Tattoo-Eröffnung und nimmt es ein paar Tage später lediglich trocken zur Kenntnis. Begeisterte Zustimmung klingt anders.

Bleibt die Frage: Wenn der Regierungsrat nicht Bewilligungs- sondern lediglich «Zustimmungs-Behörde» ist: Welche Möglichkeiten hat er überhaupt, sich gegen den Patrouille-Suisse-Flug auszusprechen? Kann er seine Zustimmung verweigern? Und erst recht, wenn der Überflug bereits öffentlich angekündigt worden war: Gab’s da noch Handlungsspielraum, Nein zu sagen? 

Der Regierungsrat bleibt in dieser Sache wortkarg und Regierungssprecher Greiner verweist für die Frage nach den Prozessen auf das VBS als Absender der genannten Weisung. Die Antwort des Armeesprechers Mathias Volken scheint anzudeuten, dass hier offenbar ein Missverständnis vorlag. Denn die Zustimmung der angrenzenden Gemeinden – in diesem Falle Basel – sei nur notwendig, wenn eine Flugvorführung «über einem Flugplatz» stattfinde. Dies, «weil der Flugplatz anderweitig als vorgesehen genutzt wird».

Dass 2023 trotzdem das Einverständnis des Regierungsrats eingeholt wurde, erklärt Armeesprecher Volken mit besonderen Umständen: «Aufgrund der politischen und auch medialen Diskussion nach einem Zwischenfall mit der Patrouille Suisse in Baar im Jahr 2023 hatte das VBS entschieden, für den Überflug beim Basel Tattoo 2023 zusätzlich das Einverständnis der Basler Regierung einzuholen.» Und Volken betont erneut: «Gemäss der Weisung des VBS wäre eine solche Einwilligung eigentlich nur bei Flugvorführungen – also bei der Präsentation eines vollständigen Flugprogramms – über einem Flugplatz erforderlich.»

Unter normalen Umständen kann der Basler Regierungsrat also gar nicht bei der Basel Tattoo-Flugvorführung mitreden. Egal, wie lange er davon schon Kenntnis hatte. Offen bleibt, ob der Ursprung dieses Missverständnisses in Bern oder Basel liegt. 

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