Das Bürgerrecht ist der Schlüssel zum Stimmrecht
Es besteht kein valabler Grund dafür, das Stimm- und Wahlrecht auf kantonaler Ebene an Personen ohne Schweizer Bürgerrecht zu gewähren, schreibt FDP-Grossrat David Jenny. Er plädiert dafür, die Abstimmung zum Stimm- und Wahlrecht für Ausländeri*nnen am 24. November abzulehnen.
Zum dritten Mal innert 30 Jahren wird in Basel-Stadt über die Einführung des Stimmrechts für Ausländerinnen und Ausländer abgestimmt. 1994 und 2010 wurden entsprechende Vorlagen deutlich abgelehnt. Ist die Zeit nun gekommen, das Stimm- und Wahlrecht auf kantonaler Ebene an Personen ohne Schweizer Bürgerrecht zu gewähren oder besteht keine Veranlassung, anders als 1994 und 2010 zu entscheiden?
Die Mehrheit des Grossen Rates will durch eine Verfassungsänderung erwirken, dass auch einer gewissen Kategorie von Einwohnerinnen und Einwohnern unseres Kantons ohne Schweizer Bürgerrecht das aktive Stimm- und Wahlrecht gewährt wird.
Dass nicht jede und jeder, die oder der sich auf dem Territorium unseres Kantons aufhält, in den Genuss der politischen Rechte kommen soll, ist weitestgehend anerkannt. Wenn dem so ist, stellt sich die Frage nach den zu wählenden Anknüpfungspunkten. Einige sind per se verfassungsrechtlich unzulässig, so darf nicht daran angeknüpft werden, ob eine Person bei uns Steuern in einem gewissen Mindestumfang bezahlt oder nicht.
Was denken die Politiker*innen aus Basel-Stadt und Baselland über die kantonalen Abstimmungen vom 24. November? Wir gewähren einigen von ihnen im Vorfeld den Platz und überlassen ihnen das Wort. Heute David Jenny. Er ist seit 2013 für die FDP im Grossen Rat und hat diesen 2021/22 präsidiert. Er ist Mitglied der Bildungs- und Kulturkommission, im Büro des Grosses Rates sowie in der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission.
Auf das Kriterium der Wohnsitznahme in unserem Kanton können wir uns einigen, dass ein weitergehender Bezug zu unserem Gemeinwesen vorliegen sollte, auch diese Prämisse ist mehrheitlich anerkannt. Was daraus folgt, ist aber umstritten. Die Vorlage, über die wir nun abstimmen, erachtet den Besitz der Niederlassungsbewilligung und fünf Jahre ununterbrochenen Wohnsitz in unserem Kanton für ausreichend.
Die Behauptung, dass die Anforderungen an die Niederlassungsbewilligung bezüglich Integration und Sprachkenntnisse vergleichbar sind mit dem, was für eine Einbürgerung gefordert wird, stimmt so nicht. So sind beispielsweise deutlich bessere Sprachkenntnisse für die Einbürgerung nachzuweisen.
Unsere Rechtsordnung kennt einen genau definierten Weg zur Erlangung politischer Rechte, nämlich das Einbürgerungsverfahren. Dieses Verfahren wird in unserem Kanton durch alle drei Bürgergemeinden sehr fair durchgeführt. Die finanziellen Hürden wurden und werden abgebaut. Die Diskreditierung dieses Verfahrens durch die Befürworterschaft des Ausländerstimmrechtes ist irritierend. Dass unter Umständen das bestehende Bürgerrecht aufgegeben werden muss, ist nicht von Belang: Unser Recht stellt dieses Erfordernis seit langem nicht mehr.
«Zukünftig wäre es wohl ein Leichtes, Unterschriften für eine Volksinitiative über die Ausweitung der Ausländerinnen und Ausländern gewährten Rechte auch auf das passive Wahlrecht zu sammeln.»
Im Laufe der Beratungen hat der Grosse Rat den Vorschlag des Regierungsrates abgeschwächt. Es soll «nur» das Stimmrecht und aktive Wahlrecht gewährt werden und die neue Regelung gilt nicht für die kommunalen Angelegenheiten der Landgemeinden. Die neu aktivstimmberechtigten Nicht-Schweizerinnen und -Schweizer sollen aber über Verfassungsänderungen mitbestimmen können, dies gestattet der immer wieder angeführte Kanton Jura nicht. Zukünftig wäre es wohl ein Leichtes, Unterschriften für eine Volksinitiative über die Ausweitung der Ausländerinnen und Ausländern gewährten Rechte auch auf das passive Wahlrecht zu sammeln.
Im neu zusammengesetzten Elektorat hätte eine solche Initiative eine realistische Chance, angenommen zu werden. Wer der Ansicht ist, die Gewährung des aktiven Wahlrechtes sei ein richtiger Schritt, die Ausdehnung auf das passive Wahlrecht aber nicht, sollte wissen, dass Stimmberechtigte mit Schweizer Bürgerrecht den alleinigen Entscheid darüber, wer in unserem Kanton vom passiven Wahlrecht profitieren kann, aus der Hand geben werden.
«Die vorgeschlagene Verfassungsänderung ist abzulehnen.»
Fazit: Es besteht kein valabler Grund dafür, die Kopplung zwischen aktivem und passivem Stimm- und Wahlrecht mit dem Schweizer Bürgerrecht aufzugeben. Es sollen keine Anreize geschaffen werden, dieses nicht zu erwerben, um beispielsweise der Wehrpflicht zu entgehen. Gezielte Vereinfachungen und Beschleunigungen des Einbürgerungsverfahrens, indem auch die Integration überprüft wird, sind der bessere Weg, um die Anzahl derjenigen, die in unserem Kanton stimm- und wahlberechtigt sind, zu steigern. Die eingangs gestellte Frage ist somit so zu beantworten: Die vorgeschlagene Verfassungsänderung ist abzulehnen.