Für eine vernünftige Hochschulpolitik
Die Uni-Finanzierungs-Initiative und die damit angestrebte Kündigung des Universitätsvertrags sind nicht nur rechtlich problematisch, sondern bergen auch erhebliche finanzielle Risiken, schreibt SP-Ladrätin Miriam Locher in ihrem Gastkommentar zur Gemeindeinitiative.
Die kürzlich lancierte Gemeindeinitiative der Gemeinde Rünenberg, welche die Kündigung des Universitätsvertrags zwischen den beiden Basel per Ende 2027 fordert und anschliessend eine gesamtschweizerische Finanzierung der Universität Basel anstrebt, scheint auf den ersten Blick nachvollziehbar– gerade für Gemeinden, die sich in finanziell schwierigen Situationen befinden. Der Druck auf die Gemeindefinanzen in vielen Regionen ist real. Dennoch offenbart dieser Vorstoss bei näherer Betrachtung zahlreiche Risiken – nicht nur für den Kanton Basel-Landschaft als Ganzes, sondern auch für die Gemeinden selbst, gerade auch für jene, die sich Entlastung erhoffen.
Miriam Locher ist SP-Landrätin. Sie war von 2020 bis 2024 Präsidentin der SP Baselland und ist Vizepräsidentin der Bildungs-, Kultur und Sportkommission. Ihre politischen Schwerpunkte liegen in der Bildungs- und Familienpolitik.
Der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden weist in diesem Zusammenhang zu Recht darauf hin, dass Finanzierungsfragen im Bereich der Hochschulen in die Zuständigkeit der Kantone fallen. Es ist nicht Aufgabe der Gemeinden, über hochschulpolitische Verträge oder universitäre Finanzierungsmodelle zu entscheiden. Diese Einschätzung ist nicht nur sinnvoll, sondern auch rechtlich eindeutig.
Die Gemeindeinitiative überschreitet klare verfassungsrechtliche Grenzen. Gemeinden verfügen nicht über die nötige gesetzliche Kompetenz, um vertragliche Grundlagen im Hochschulwesen aufzulösen. Ein solcher Versuch läuft ins Leere und entfaltet keine rechtsverbindliche Wirkung– was die Initiative von vornherein auf unsicheres Fundament stellt.
Dazu sind die potenziellen finanziellen Folgen für den Kanton Basel-Landschaft gravierend. Die angestrebte Kündigung des bestehenden Universitätsvertrags mit Basel-Stadt und die vage formulierte Neuordnung einer gesamtschweizerischen Finanzierung sind nicht nur rechtlich problematisch, sondern bergen auch erhebliche finanzielle Risiken. Eine Verschlechterung des Bilanzfehlbetrages des Kantons würde den finanziellen Handlungsspielraum massiv einschränken. Dies hätte direkte Auswirkungen auf zukünftige Investitionen, etwa im Bereich Bildung, Gesundheit, Infrastruktur oder Klimaschutz.
Folgen für die Bevölkerung
Diese finanziellen Verwerfungen würden sich nicht nur auf kantonaler Ebene negativ auswirken. Auch die Gemeinden wären betroffen. Gerade die, die ohnehin bereits unter strukturellen Herausforderungen leiden. Anstatt eine Entlastung zu erfahren, könnten sie in eine noch schwierigere finanzielle Lage geraten. Ohne einen ausreichenden kantonalen Ausgleich müssten zahlreiche Gemeinden Steuern erhöhen, Leistungen kürzen oder auf dringende Investitionen verzichten.
Projekte in Bereichen wie Schulraumplanung, Pflegeeinrichtungen oder öffentlicher Verkehr würden ins Stocken geraten, mit spürbaren Folgen für die Bevölkerung. So könnte der Ausbau von Kindertagesstätten oder altersgerechtem Wohnen auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Für viele Einwohnerinnen und Einwohner wäre das kaum zumutbar.
Eine stärkere Beteiligung weiterer Kantone an der Finanzierung wäre aus Gerechtigkeitsüberlegungen wünschenswert.
Auch das formulierte Ziel, eine gesamtschweizerische Mitfinanzierung der Universität Basel zu erreichen, klingt zwar im Grundsatz attraktiv, entbehrt aber einer konkreten Strategie.
Eine Scheinlösung
Natürlich wäre eine stärkere Beteiligung weiterer Kantone an der Finanzierung aus Gerechtigkeitsüberlegungen wünschenswert. So müssten Kantone, welche nicht Träger einer Universität sind, mit Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit ins Boot geholt werden. Die Beiträge dieser Kantone an die tatsächlichen Kosten, welche durch ihre Studierenden entstehen, sind aktuell nicht annähernd kostendeckend. Es kann nicht sein, dass beispielsweise der Kanton Aargau, aus welchem neben den beiden Basel die meisten Studierenden an unserer Universität stammen, sich nur zu einem kleinen Teil an den Kosten beteiligt und gleichzeitig Steuersenkungen von rund 100 Millionen Franken plant.
Doch die vorliegende Initiative bleibt eine Antwort schuldig, wie dieses Ziel politisch, rechtlich und vertraglich umgesetzt werden soll. Andere Kantone betreiben eigene Universitäten und dürften kaum Interesse daran haben, sich an der Universität Basel zu beteiligen. Ohne ein realistisches Konzept und ohne Vorarbeit auf nationaler Ebene bleibt der Ruf nach gesamtschweizerischer Finanzierung ein gut gemeintes, aber letztlich substanzloses Wunschdenken.
Bajour lädt zur Podiumsdiskussion ein: Wir sprechen über die Zukunft der Uni Basel und darüber, wie sie sich künftig finanzieren und positionieren möchte.
Zweifellos sind die Sorgen kleiner und strukturschwacher Gemeinden im Oberbaselbiet ernst zu nehmen. Sie stehen unter wachsendem Druck, gleichzeitig hohe Qualitätsstandards zu erfüllen und finanzielle Stabilität zu wahren. Ihre Anliegen verdienen eine konstruktive Auseinandersetzung, offene Dialoge und tragfähige Lösungen. Doch genau deshalb ist es wichtig, keine Scheinlösungen zu unterstützen, die mehr Probleme schaffen als lösen.
Ein gemeinsamer Weg
Die vorliegende Gemeindeinitiative ist kein realistischer Weg aus der Misere. Im Gegenteil: Sie gefährdet die finanzielle Stabilität des Kantons, untergräbt die Glaubwürdigkeit demokratischer und rechtsstaatlicher Prozesse und lässt zentrale Fragen unbeantwortet.
Was es stattdessen braucht, sind politisch durchdachte, rechtlich fundierte und finanziell nachhaltige Ansätze, die sowohl den Handlungsspielraum des Kantons sichern als auch den Gemeinden gerecht werden. Die Zukunft der Universität Basel und der Gemeinden im Kanton dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Nur ein gemeinsamer, verantwortungsbewusster Weg kann beiden Seiten gerecht werden und zur langfristigen Stabilität beitragen.