Grossrätin fordert Samstagszulagen für Spitalmitarbeitende
Die Arbeit am Samstag ist für viele Spitalangestellte Alltag – doch anders als an Sonn- oder Feiertagen gibt es dafür oft keine Zulage. SP-Grossrätin Maria Ioana Schäfer fordert gerechte Entschädigungen.
Der Sonntag ist heilig. Da wird nicht gearbeitet, sondern in die Kirche gegangen und sich ausgeruht – es ist der Tag des Herrn. So wurde es zumindest in unserer christlich geprägten Gesellschaft gehandhabt. Die Säkularisierung hat dem Sonntag ein Stück seiner Heiligkeit abgerungen und die Gewerkschaften haben Mitte des letzten Jahrhunderts den Samstag frei gekämpft. Rechtlich ist der Sonntag aber bis heute, dem Samstag, übergeordnet. In der Schweiz ist der Sonntag als Ruhetag geschützt: Arbeit ist grundsätzlich verboten und nur mit Bewilligung sowie Ersatzruhe erlaubt. Der Samstag gilt dagegen als normaler Werktag, an dem Arbeit zulässig ist.
In einigen Betrieben gibt es Zuschläge für Samstagsarbeit, aber längst nicht in allen. Gerade im Gesundheitswesen sollte es hier aber Entschädigungen geben, findet SP-Grossrätin Maria Ioana Schäfer, die selbst im medizinischen Bereich arbeitet. Sie sagt: «Die Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen sind seit Jahren angespannt. Das Personal unserer öffentlichen Spitäler leistet täglich unverzichtbare Arbeit – auch an Wochenenden, oft unter erschwerten Umständen.» Da die Arbeit an Samstagen im Gegensatz zu Sonntags- und Feiertagsarbeit in den meisten öffentlich-rechtlichen Spitälern nicht entschädigt wird, reicht sie eine schriftliche Anfrage an den Regierungsrat ein.
Kantonsspital Baselland zahlt drei Franken
Der Samstag sei für die Mehrheit der Bevölkerung Teil des Wochenendes und fest im sozialen Leben verankert, schreibt sie. Wer an diesem Tag arbeitet, verzichte auf wertvolle gemeinsame Zeit mit Familie und Freund*innen. Dies zeige, wie sehr die Arbeitnehmer*innen vom Unternehmen und dessen Priorisierungen abhängig sind.
Samstagszulagen sind in der Region Basel nicht unbekannt. Das Kantonsspital Baselland gewährt seit diesem Jahr drei Franken pro Stunde, im Kinderspital beider Basel gibt es zehn Franken. Der Gesamtarbeitsvertrag für das USB, die Universitären Psychiatrischen Kliniken und das Felix Platter Spital sieht für Sonntagsarbeit 7 Franken und für Feiertagsarbeit 10 Franken vor – aber keine Entschädigung für Samstagsarbeit. Schweizweit beläuft sich der Betrag für Sonn- und Feiertagsarbeit im Median auf rund sechs Franken.
Regierung soll Verantwortung übernehmen
Schäfer ist der Meinung, dass es gerade angesichts des akuten Fachkräftemangels, der hohen Belastung und der wachsenden Fluktuation in den öffentlich-rechtlichen Basler Spitälern Zulagen brauche, welche der geleisteten Arbeit und dem «Verzicht auf das Wochenende» gerecht werden.
Sie sieht die Regierung, welche die Leistungsaufträge an die kantonalen Spitäler erteilt, in der Mitverantwortung dafür zu sorgen, dass die Grundversorgung auf einer Basis von fairen Arbeitsbedingungen geleistet werden kann. «Auch wenn die Spitäler privatrechtlich geführt werden, hat die Regierung hier einen Handlungsspielraum. Ich möchte sie auffordern, diesen aufzuzeigen und wahrzunehmen», sagt sie.
In einem ersten Schritt will die Grossrätin von der Regierung unter anderem wissen, wie sie die jetzige Situation bezüglich der Wochenendzulagen in den Spitälern einschätzt, wie sie die Wichtigkeit einer gerechten Entlohnung von Schicht- und Wochenendarbeit bewertet und welche Möglichkeit sie sieht, sich in den öffentlich-rechtlichen Spitälern für eine Samstagszulage einzusetzen. Schäfer behält sich vor, das Anliegen nach Erhalt der Antworten des Regierungsrats weiterzuverfolgen.