Salome Hofer: «Die Situation am Hafen hat sich etwas versteift»
Nachdem Bajour darüber berichtet hat, dass die Behörden auf dem Hafenareal künftig nur noch vier Partys pro Jahr bewilligen, fordert Kulturstadt Jetzt Antworten von der Regierung.
An der Uferstrasse wird der Ton leiser gestellt: Betreiber*innen wie die Marina Bar dürfen nur noch insgesamt vier Partys pro Jahr im Freien veranstalten. Bislang waren es doppelt so viele. Zwischennutzer*innen am Hafen fürchten deshalb um ihre Existenz: Die Marina Bar organisiert etwa Raves und Konzerte: «Wir leben davon», sagt Caroline Rouine von der Marina Bar zu Bajour.
Jetzt reagiert die Politik: Salome Hofer, SP-Grossrätin und Mitglied vom Komitee Kulturstadt Jetzt, hat eine Interpellation eingereicht: Sie kritisiert, die Betreibenden hätten keine schriftliche Begründung für die Reduktion der Partybewilligungen erhalten und wünscht sich eine liberalere Politik auf dem Hafenareal: «Der Regierungsrat hat in der Vergangenheit erfreulicherweise mehrfach betont, dass die Belebung des Hafenareals sehr positiv sei und die dortigen Arealbetreibenden eine wichtige Funktion innehätten. Einmal mehr schlägt sich diese positive Grundhaltung nicht in den tatsächlichen Auflagen und Bewilligungsvorgaben nieder.»
Auf Anfrage erklärt SP-Grossrätin Salome Hofer: «Meine Wahrnehmung ist, dass sich die Situation bezüglich des Hafenareals etwas versteift hat.» Sie spüre vom Kanton zwar immer noch Interesse dieses Areal weiter zu beleben – «was aber fehlt, sind transparente Informationen».
Deshalb fordert sie im Namen von Kulturstadt Jetzt Antworten von der Regierung: «Was ist die Begründung für einen solchen Kurswechsel der Behörden und was bedeutet das zukünftig für das Epizentrum Uferstrasse?», fragt Hofer.
«Der Spielraum wäre vorhanden»
Die Behörden begründeten die reduzierten Bewilligungen mit «aktuell geltenden umweltrechtlichen Beurteilungsgrundlagen» auf Bundesebene. So schrieb Dominik Keller vom kantonalen Amt für Energie und Umwelt (AUE) Bajour, das Bundesamt für Umwelt habe die Bewilligungspraxis überprüft, jetzt müsse das Veranstaltungskontingent angepasst werden.
Für Salome Hofer ist unklar, was das heisst. Sie ist überzeugt: «Es wird auf das Bundesrecht verwiesen, obwohl man, in meinem Verständnis kantonale Spielräume hätte.» Auf Kantonsebene gilt das «Beurteilungsinstrument für schallintensive Veranstaltungen» (BIV), um Lärmemissionen zu beurteilen, es ist abgesegnet vom Bundesbern. Hofer hofft deshalb, dass das Bundesrecht dieses Instrument nicht aussticht.
«Ich behaupte, dass der Spielraum kantonal vorhanden wäre. Die Frage ist, möchte man diesen nutzen?» In ihrem Verständnis habe man den Freiraum am Hafen doch genau deshalb geschaffen. «Wieso baut man jetzt solche Hürden auf?»
Ausserdem glaubt Hofer nicht, dass die Situation rund um den Hafen ruhiger wird, nur weil es weniger Partys oder Konzerte gibt: Die Leute kommen trotzdem – einfach unorganisiert. Veranstalter*innen hätten also auch mit eigenen Anlässen eine wichtige soziale Funktion.
Wie es mit dem rechtlichen Spielraum am Hafen wirklich aussieht, sollte bald klar sein. Die Antworten der Regierung auf die Interpellation werden demnächst schriftlich erwartet und voraussichtlich in der Grossratssitzung vom 18. Mai behandelt.
Unterstütze Bajour und werde Member.