Halbvolle Bierdose: Keine Gefahr für Polizisten in Vollmontur?
Am Mittwoch wurde ein weiterer Teilnehmer der BaselNazifrei Demo zu sieben Monaten bedingt verurteilt. Das Gericht beurteilte das Gefahrenpotenzial einer Bierbüchse anders, als es die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift forderte.
Knapp zwei Stunden nach Eröffnung der Gerichtsverhandlung ist die Anhörung des Beschuldigten und die Beratung durch.
Das Urteil lautet: Sieben Monate Freiheitsstrafe (bedingt, bei zwei Jahren Probezeit).
Grund: Landfriedensbruch, sowie mehrfache qualifizierte Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Die Verfahrenskosten von CHF 2314.60 sowie die Urteilsgebühr gehen zulasten des Angeklagten.
Vom Anklagepunkt der mehrfachen, versuchten qualifizierten einfachen Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand wird der Angeklagte freigesprochen.
Der Prozess
Am Strafgericht geht am Mittwochnachmittag, den 5. August, die zweite von einer langen Reihe von Verhandlungen gegen Teilnehmer*innen der unbewilligten Demonstration (#BaselNazifrei) über die Bühne. Die Demonstration hatte am 24. November 2018 stattgefunden.
Das Interesse an dieser zweiten Verhandlung ist gering. Ausser dem Angeklagten erscheinen zwei Besucher*innen und der berichtende Bajour-Journalist. Auf einen Rechtsbeistand hat der Angeklagte verzichtet, er brachte einzig eine Plastiktüte zur Verhandlung, aus der er zwischendurch ein paar blaue Handschuhe zieht, die er während der Demonstration getragen hatte. Utensilien und Kleider sollten zwar eine Rolle spielen, die Handschuhe sind aber letztlich dann doch nicht so wichtig.
Auszüge aus der Befragung:
Richterin Katharina Giovannone (Grüne) eröffnet: Haben Sie an dieser Demo teilgenommen?
Angeklagter: Ja.
Gericht: In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft steht, Sie seien angereist. Aber Sie waren schon in Basel?
Angeklagter: Ja, ich war vorher zuhause in Basel.
Gericht: Jetzt war ja die Demonstration im November. Auf den Bildern sehen wir, wie Sie eine Sonnenbrille tragen. Im November?
Angeklagter: Das hat Stilgründe. Auch die Handschuhe, die habe ich sogar hier.
Gericht: In der Einvernahme haben Sie bestritten, dass Sie Handschuhe trugen.
Angeklagter: Ich hab das vergessen. Aber ich habe mich erinnert; hier sind sie. Ich habe mich erinnert, dass ich dieses Schild vor den Kopf hielt, um mich vor dem Gummischrot zu schützen und jemand neben mir sagte, du hast ja nicht einmal Handschuhe an. Da habe ich die Handschuhe angezogen.
Die Richterin lässt eine Videoaufzeichnung der Situation abspielen: Der Angeklagte trägt eine grüne Jacke und eine Sonnenbrille. Er ist sehr gut erkennbar, die Personen um ihn herum sind schwarz vermummt. Der Angeklagte sagt später, er habe dort niemanden gekannt und sei alleine in diese Situation geraten, als er sich in einem nahegelegenen Laden ein Bier gekauft hatte, und zur Demonstration zurückkehren wollte. Über seinem Kopf schwebt auf den Bildern der Aufzeichnung ein dicker roter Pfeil.
Als die Aufnahme startet, sind bereits die Gummischrot-Schüsse der Polizei zu hören. Der Angeklagte steht hinter einer Reihe schwarz gekleideter Personen und hält sich schützend einen Arm um den Kopf, den anderen um den Oberkörper. Unvermittelt wirft er eine Bierdose seitlich über seinen Kopf und die Reihe Demonstrierender vor ihm hinweg, sie trifft ein Strassenschild und landet wenige Meter vor den Demonstrierenden und in deutlicher Entfernung der Polizei am Boden.
Der Angeklagte löst sich kurz aus dem Schutz der Gruppe, die ein Banner hält, um das Gummischrot abzufedern – und taucht wieder auf mit einem Stück Holz, das er sich weiter schützend vor den Oberkörper hält. Einmal fuchtelt er mit dem rechten Arm über dem Kopf. «Da Ich habe zwei Gummischrot-Teile zurückgeworfen», sagt er vor Gericht. Dann stoppt die Aufnahme.
Der Angeklagte erklärt sich: «Ich wollte an diesem Tag meine Stimme erheben gegen Rassismus. Das ich diese Dose geworfen habe, war falsch, ich bereue das. Ich war in diesem Moment einfach wütend, weil Gummischrot an meinen Augen vorbeiflog, es war eine Affekthandlung. Ich bin vorher noch nie gewalttätig in Erscheinung getreten. Die Dose war praktisch leer. Ich stehe für alles ein, was ich falsch gemacht habe. Aber nicht für das, was ich nicht getan habe. Ich war seit diesem November nie mehr an einer Demo.»
Die Richterin Giovannone, nun am Ende der Befragung angekommen: Wie sehen Sie das künftig, haben Sie sich etwas vorgenommen, dass Sie sich zum Beispiel so oder so verhalten wollen an einer Demonstration?
Angeklagter: Ich würde sicher keine Büchse mehr werfen. Und ich würde vorher gehen, direkt, wenn die Gummischrot-Schüsse losgehen. Dass ich dann nicht gegangen bin, das war ein Fehler.
Die Urteilsbegründung
Es folgt die Beratung, der Angeklagte und die Gäste warten draussen. Dann steht das Urteil fest. Die Richterin begründet das Urteil. Interessant ist dabei die Beurteilung der Anklage:
«Ist eine Bierbüchse gefährlich? Per se nicht, aber es geht in der Rechtsprechung darum, wie man einen Gegenstand anwendet. Sie haben den Gegenstand in Richtung der Polizeikette geworfen. Sie ist zwar vorher gelandet, weil sie an einem Schild angekommen ist. Aber auch wenn sie weitergeflogen wäre, hätte sie die Polizei nicht erreicht.
Das ist aber nicht der Grund, warum wir sie freisprechen. Für uns ist nicht nur entscheidend, was man mit diesem Gegenstand macht. Sondern man muss mit einbeziehen, ob sich das Gegenüber schützen kann. Hier war das Gegenüber geschützt. Die Polizisten haben alle Schutzbekleidung und Helm gehabt. Ein Polizist gab zu Protokoll, er wurde an der Schläfe getroffen, aber er habe den Helm angehabt, er habe keine Verletzung davongetragen. Das war eine andere Büchse, nicht Ihre. Mit dieser Schutzbekleidung konnte keine Körperverletzung und schon gar keine schwere Schädigung eintreten.
Ein gefährlicher Gegenstand wird nur angenommen, wenn der Gegenstand auf die Art und Weise verwendet wird, dass eine schwere Schädigung verursacht werden kann. Aus diesen Gründen sprechen wir sie frei vom Vorwurf der versuchten einfachen Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand.»
Die Anklageschriften
Die Staatsanwaltschaft hatte in der Anklage geschrieben, es hätten nicht alle Beamten einen Helm getragen. Überdies wird dort ausführlich beschrieben, was alles hätte passieren können, wenn die Dose jemanden getroffen hätte. Der Beschuldigte, heisst es ausserdem weiter, hätte die Bierdose geworfen «aus Frust darüber, dass er nicht in eine direkte gewaltsame Auseinandersetzung mit Mitgliedern der Standaktion (gemeint sind die PNOS, Anm. d. Red.) treten konnte.»
Die Anklageschriften gegen mehrere Teilnehmende der Demonstration, die Bajour vorliegen, folgen alle demselben Aufbau.
Auf anderthalb Seiten wird zuerst die allgemeine Sachlage aus Sicht der Staatsanwaltschaft skizziert (öffentliche Zusammenrottung), dann folgen die konkreten Handlungen des Beschuldigten. Durch die identische Einleitung aller Anklageschriften werden den Angeklagten insgesamt eindeutige Tatabsichten zugeschrieben. Mindestens Landfriedensbruch.
Der erste Prozess in dieser Urteils-Reihe fand Anfang Juli statt. Dem ersten Angeklagten konnte zwar gar keine Gewalttat nachgewiesen werden, doch der Fakt, dass er als Teilnehmer der Kundgebung vor Ort und erkannt worden war, reichte aus, um ihn, wie auch den Angeklagten vom 5. August, des Landfriedensbruchs und der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte schuldig zu sprechen (Telebasel und das SRF-Regionaljournal berichteten). Strafmass: Sieben Monate bedingt plus 200 Franken Busse. Der Verteidiger des Angeklagten vom 7. Juli, Daniel Wagner, sagte danach gegenüber dem Regionaljournal:
«Mein Mandant wurde verurteilt, weil er ein Transparent gehalten hat»Verteidiger Daniel Wagner
Zurück zur Aktualität. In der Anklageschrift des Angeklagten vom 5. August fallen irritierende Details auf.
So ist zum Beispiel davon die Rede, der Beschuldigte sei «mit fingerlosen blauen Handschuhen, Sonnenbrille und Trainerjacke vorbereitet» zur Gegendemonstration erschienen. Allerdings war die Demonstration im November: Um diese Jahreszeit gehen Jacke und Handschuhe als saisongerechte Bekleidung durch. Fingerlose Handschuhe verhindern keine Fingerabdrücke, im Gegenteil. Eine knallgrüne Jacke ist sehr einfach zu identifizieren. Wie diese Bekleidung als «Vorbereitung» (womit ja eine gewisse Tatabsicht suggeriert wird) interpretiert werden kann, lässt Fragen offen.
Fazit
Diese Beschreibung des «vorbereiteten» Erscheinens, sowie die Formulierung, der Beschuldigte sei «angereist», bekräftigen den Eindruck, es gehe der Staatsanwaltschaft auch darum, ein Exempel zu statuieren. Der Beschuldigte reiste nicht zur Demonstration an, er wohnt in Basel und kam von da.
Die Staatsanwaltschaft hat einen grossen Aufwand betrieben (Hausdurchsuchungen, Öffentlichkeitsfahndung), um mutmasslich gewalttätige Teilnehmende der Demonstration zu finden. Die beiden bisher verhandelten Fälle zeigen, dass unter den Identifizierten auch ein paar wenig kriminelle Mitläufer*innen sind, die nun den Kopf hinalten müssen.
Als falsch herausgestellt hat sich die Annahme des Verteidiger Wagners gegenüber 20 Minuten-Redaktion, das Strafmass werde für alle Vorgeladenen ein Happiges werden, da der Richter der ersten Verhandlung (Marc Oser) auf die maximale Forderung der Staatsanwaltschaft eingegangen war. Die Gerichtspräsidentin Giovannone tat dies nicht. Wie wird das Gericht die weiteren Anklagen der Staatsanwaltschaft beurteilen?
Der Angeklagte ist nach der Verhandlung sichtlich erschöpft, es gehe ihm «schlecht», sagt er. Ob er das Urteil anfechte, müsse er sich noch überlegen.