Q&A Individualbesteuerung

Was bedeutet die Individualbesteuerung für mich als Basler*in?

Am 8. März stimmt die Schweiz über die Einführung der Individualbesteuerung ab. Mit diesen fünf allgemeinen und fünf baselspezifischen Antworten auf die drängendsten Fragen, weisst du Bescheid.

Zivilstandsamt
Das Basler Zivilstandsamt. (Bild: © JSD-BdM)

Was ist Individualbesteuerung? Alle Steuerpflichtigen werden unabhängig vom Zivilstand individuell besteuert. Das bedeutet, dass die bisherige gemeinsame Besteuerung von verheirateten Paaren und eingetragenen Partnerschaften entfällt – und damit auch die sogenannte Heiratsstrafe.

Was ist die Heiratsstrafe? Die Heiratsstrafe beschreibt die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren im Vergleich zu unverheirateten Paaren. Durch die Progression – der Steuersatz erhöht sich bei mehr Einkommen – die bei Ehepaaren greift, weil ihr Einkommen zusammengerechnet wird, sind sie gegenüber Konkubinatspaaren steuerlich benachteiligt.

Wer ist betroffen? Rund 610’000 Ehepaare zahlen heute mindestens 10 Prozent mehr direkte Bundessteuer als ähnlich verdienende unverheiratete Paare, schätzt die Eidgenössische Steuerverwaltung. Gleichzeitig profitieren etwa 670’000 Paare vom sogenannten Heiratsbonus. Das ist meist bei grossen Einkommensunterschieden zwischen den Partner*innen der Fall. Dann kann die gemeinsame Steuerrechnung niedriger ausfallen als bei einem unverheirateten Paar in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen. Etwa 51 Prozent der Steuerzahlenden würden entlastet, 13 Prozent müssten mehr zahlen.

Was passiert bei Annahme der Vorlage? Jede Person reicht künftig eine eigene Steuererklärung ein, Vermögen wird nach Besitzanteil aufgeteilt, der Kinderabzug wird auf 12 000 Franken erhöht und auf die Eltern je hälftig verteilt. Die Kinderabzüge wurden erhöht, um eine mögliche zusätzliche steuerliche Belastung für Familien abzufeder. Bund, Kantone und Gemeinden müssen ihre Steuersysteme bis spätestens 2032 anpassen.

Wer unterstützt oder bekämpft die Individualbesteuerung? Befürworter*innen sind SP, FDP, Grüne, GLP, Städteverband, Bundesrat und Parlament – sie argumentieren mit Gleichbehandlung und finanzieller Eigenständigkeit für Zweitverdienende. Gegner*innen sind SVP, Mitte, EVP, EDU, Bauernverband, IG Familie 3plus sowie zehn Kantone; sie sehen Nachteile für Familien, den Mittelstand und kritisieren den höheren administrativen Aufwand.

Das würde die Individualbesteuerung für Basel bedeuten

Werden verheiratete Paare in Basel-Stadt bisher steuerlich benachteiligt gegenüber Paaren, die im Konkubinat leben? Auf kantonaler Ebene gibt es in Basel-Stadt seit 2008 grundsätzlich keine sogenannte Heiratsstrafe mehr. Die Steuersätze sind für verheiratete und unverheiratete Personen also gleich hoch. Das gilt bis zu einem steuerbaren Einkommen von 212’500 Franken für Alleinstehende beziehungsweise 424’900 Franken für Ehepaare. Auf die Bundessteuer hat diese kantonale Regel allerdings keinen Einfluss. Deshalb trifft die Heiratsstrafe bisher auch in Basel-Stadt lebende Ehepaare.

Wie hoch wären die Steuerausfälle für den Kanton Basel-Stadt? Aussagekräftige Berechnungen zu den finanziellen Auswirkungen auf Basel-Stadt sind gemäss dem Finanzdepartement noch nicht möglich. Die potenzielle Umsetzung der Individualbesteuerung auf kantonaler Ebene und damit auch die künftige Ausgestaltung der Steuertarife und Sozialabzüge sind noch offen. Ebenfalls einbezogen werden müssten allfällige Mehreinnahmen bei den Steuern aufgrund von zusätzlicher Beschäftigung, falls durch die neue Besteuerung mehr (Ehe-)Frauen ihr Arbeitspensum erhöhen würden.

Würden in Basel viele Paare von der Individualbesteuerung profitieren? Von der Individualbesteuerung profitieren finanziell typischerweise Doppelverdiener-Paare mit ähnlichen Einkommen. Davon gibt es in Basel verglichen mit dem Rest der Schweiz verhältnismässig viele.

Ist anzunehmen, dass viele Frauen in Basel-Stadt aufgrund der Individualbesteuerung ihr Arbeitspensum erhöhen würden? Die Zahlen, die das Statistische Amt ausgewertet hat, deuten eher auf ein begrenztes zusätzliches Potenzial hin. In Basel-Stadt arbeiten bereits viele Frauen: Rund 27,9 Prozent sind vollzeit­erwerbstätig, was im oberen Mittelfeld der Kantone liegt. Gleichzeitig arbeiten nur etwa 7,8 Prozent mit einem Pensum unter 50 Prozent, womit Basel-Stadt im kantonalen Vergleich zu den Kantonen mit den tiefsten Anteilen zählt. Auch der Anteil klassischer Hausfrauen ist mit 6,2 Prozent vergleichsweise niedrig.

Würde der Kanton unterm Strich von der Individualbesteuerung profitieren oder nicht? Das Finanzdepartement betont die unsicheren Parameter, aufgrund derer noch keine konkreten Aussagen gemacht werden können. Der Regierungsrat ist aber überzeugt, dass Basel-Stadt insgesamt profitieren würde. Genannt werden die gesteigerten Erwerbsanreize für Zweitverdienende, die Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann, die stärkere finanzielle Unabhängigkeit beider Eheleute und ein höheres Fachkräftepotenzial insgesamt.

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