Keine Luxussanierung um der Rendite Willen mehr

Der Wohnschutz soll verbessert werden. Das will das Wohnraumfördergesetz, das die Basler*innen im letzten November angenommen haben. Jetzt hat die Regierung die Details dazu ausgearbeitet.

Vorzeitige Sanierungen und preistreibende Renovationen von bezahlbaren Wohnungen soll es künftig nicht mehr geben. Denn verstärkte Anreize zur Sanierung im bewohnten Zustand und ein Rückkehrrecht bei Sanierungen und Umbauten wirken Massenkündigungen entgegen. So der Kern der heute von der Basler Regierung verabschiedeten Verordnung zum Wohnraumfördergesetz. Damit sei auch der hängigen Initiative «Ja zum echten Wohnschutz» Genüge getan.

Das vom Volk im letzten November angenommene revidierte Wohnraumfördergesetz verstärkt den Wohnschutz. Das Gesetz sieht vor, dass für die Sanierung, den Umbau oder Abbruch von bezahlbaren Wohnungen eine zusätzliche Bewilligungspflicht mit Mietzinskontrolle eingeführt werden soll. Die Details regelt die heute verabschiedete Verordnung.

Für die unter die Schutzbestimmungen fallenden Mietwohnungen gilt neu, dass der Mietzins infolge einer Sanierung oder einem Umbau zwischen maximal 109 Franken (für eine 1-Zimmerwohnung) und maximal 279 Franken (für eine Wohnung mit 5 oder mehr Zimmer) ansteigen darf. Damit werde gewährleistet, dass energetische Sanierungen von Wohngebäude weiterhin möglich seien, so die Regierung in einer Mitteilung.

Im Sinne des Klimaschutzes sind hingegen über die gesetzliche Vorschrift hinausgehende energetische Investitionen von den maximalen Aufschlägen ausgenommen und können separat gemäss Mietrecht auf die Mietzinse überwälzt werden. Weitere Ausnahmen können lediglich für denkmalpflegerische Massnahmen sowie für Massnahmen zugunsten der Erdbebensicherheit oder der Hindernisfreiheit gewährt werden.

Gleichzeitig nimmt der Regierungsrat zur hängigen Initiative «JA zum echten Wohnschutz» Stellung. In seinem Bericht an den Grossen Rat lehnt er diese ohne Gegenvorschlag ab. «Ein juristisches Gutachten bestätigt klar und eindeutig, dass die Umsetzung des Wohnschutzes wie er vom Volk im letzten November angenommene wurde verfassungsrechtlich zulässig ist». Der Regierungsrat bevorzuge es daher, die jetzige Gesetzesgrundlage zeitnah in Kraft zu setzen und deren Wirkungen auf den Mietwohnungsmarkt abzuwarten, «bevor weitere gesetzliche Änderungen und Verschärfungen in Erwägung gezogen werden.» 



Mehrfamilienhaus an der Allschwilerstrasse
Der Bajour-Massenkündigungsticker

Wenn die Strategie des Regierungsrates aufgeht, braucht es ihn hoffentlich nicht mehr. Bis dahin bleiben wir am Ball.

Zum Ticker

Basel Briefing

Das wichtigste für den Tag
Jetzt Abonnieren
Jetzt Member Werden

Das könnte dich auch interessieren

Besetztes Haus St. Johanns-Ring 105 Basel Augenklinik zugemauert

David Rutschmann am 23. Juli 2024

Backsteine gegen Besetzungen

Das seit vier Monaten besetzte Haus am St. Johanns-Ring 105 wurde geräumt und zugemauert, um weitere Besetzungen zu verhindern. Die Nachbarschaft stört, dass das belebte Gebäude jetzt wieder leersteht und zu verlottern droht.

Weiterlesen
Flavio Spaini Livio Spaini Beat Leuthardt Clarastrasse 50 Soft Space Neubau Abriss

David Rutschmann am 27. Juni 2024

So lässt sich der Mieter*innenverband erweichen

Zum ersten Mal seit das neue Wohnschutzgesetz in Kraft ist, darf ein Wohngebäude in Basel abgerissen werden. Was es dazu braucht? Verhandlungen mit dem mächtigen Mieter*innenverband.

Weiterlesen
Inselstrasse 62-66 Kleinhüningen Leerkündigung Asylsuchende Wohnungen

David Rutschmann am 11. Juni 2024

Zeitarbeits-WG statt Quartierblock

Der Kanton quartiert Asylsuchenden an der Inselstrasse ein. Sie sollen in einigen Tagen einziehen. Trotzdem sind einige Wohnungen im Wohnblock, der vor einem Jahr leergekündigt wurde, bereits bewohnt. An wen vermietet die Firma Varioserv sonst noch?

Weiterlesen
Inselstrasse 62 bis 66 Basel Kleinhüningen Geflüchtete

David Rutschmann am 03. Juni 2024

«Der Kanton vergoldet die Massenkündigung»

Vor einem Jahr erhielten Mieter*innen an der Inselstrasse 62-66 die Massenkündigung. Nun will der Kanton in den leeren Wohnungen temporär Geflüchtete unterbringen. Basta-Grossrätin Heidi Mück hat Fragen.

Weiterlesen

Kommentare