Keine Luxussanierung um der Rendite Willen mehr
Der Wohnschutz soll verbessert werden. Das will das Wohnraumfördergesetz, das die Basler*innen im letzten November angenommen haben. Jetzt hat die Regierung die Details dazu ausgearbeitet.
Vorzeitige Sanierungen und preistreibende Renovationen von bezahlbaren Wohnungen soll es künftig nicht mehr geben. Denn verstärkte Anreize zur Sanierung im bewohnten Zustand und ein Rückkehrrecht bei Sanierungen und Umbauten wirken Massenkündigungen entgegen. So der Kern der heute von der Basler Regierung verabschiedeten Verordnung zum Wohnraumfördergesetz. Damit sei auch der hängigen Initiative «Ja zum echten Wohnschutz» Genüge getan.
Das vom Volk im letzten November angenommene revidierte Wohnraumfördergesetz verstärkt den Wohnschutz. Das Gesetz sieht vor, dass für die Sanierung, den Umbau oder Abbruch von bezahlbaren Wohnungen eine zusätzliche Bewilligungspflicht mit Mietzinskontrolle eingeführt werden soll. Die Details regelt die heute verabschiedete Verordnung.
Für die unter die Schutzbestimmungen fallenden Mietwohnungen gilt neu, dass der Mietzins infolge einer Sanierung oder einem Umbau zwischen maximal 109 Franken (für eine 1-Zimmerwohnung) und maximal 279 Franken (für eine Wohnung mit 5 oder mehr Zimmer) ansteigen darf. Damit werde gewährleistet, dass energetische Sanierungen von Wohngebäude weiterhin möglich seien, so die Regierung in einer Mitteilung.
Im Sinne des Klimaschutzes sind hingegen über die gesetzliche Vorschrift hinausgehende energetische Investitionen von den maximalen Aufschlägen ausgenommen und können separat gemäss Mietrecht auf die Mietzinse überwälzt werden. Weitere Ausnahmen können lediglich für denkmalpflegerische Massnahmen sowie für Massnahmen zugunsten der Erdbebensicherheit oder der Hindernisfreiheit gewährt werden.
Gleichzeitig nimmt der Regierungsrat zur hängigen Initiative «JA zum echten Wohnschutz» Stellung. In seinem Bericht an den Grossen Rat lehnt er diese ohne Gegenvorschlag ab. «Ein juristisches Gutachten bestätigt klar und eindeutig, dass die Umsetzung des Wohnschutzes wie er vom Volk im letzten November angenommene wurde verfassungsrechtlich zulässig ist». Der Regierungsrat bevorzuge es daher, die jetzige Gesetzesgrundlage zeitnah in Kraft zu setzen und deren Wirkungen auf den Mietwohnungsmarkt abzuwarten, «bevor weitere gesetzliche Änderungen und Verschärfungen in Erwägung gezogen werden.»
Wenn die Strategie des Regierungsrates aufgeht, braucht es ihn hoffentlich nicht mehr. Bis dahin bleiben wir am Ball.