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Verhältnismässig oder nicht?

Schon wieder fliegt Gummischrot in Basel

Die unbewilligte Demonstration vom Internationalen Frauentag sorgt weiterhin für Gesprächsstoff. Vor allem der Einsatz von Gummischrot wird infrage gestellt. Während von links Forderungen nach dem Rücktritt des Polizeikommandanten kommen, schätzt die Polizei den Einsatz als verhältnismässig ein.

03/09/23, 06:03 PM

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Das Polizeiaufgebot vor der Universitätsbibliothek.

Das Polizeiaufgebot vor der Universitätsbibliothek. (Foto: Dominik Asche)

Nach dem Polizeieinsatz an der unbewilligten Demonstration zum Internationalen Frauentag erhebt ein linkes Bündnis schwere Vorwürfe gegen die Polizei und fordert unter anderem den Rücktritt des Polizeikommandanten Martin Roth. Zum Bündnis zählen die Demokratischen Jurist*innen Basel (DJS Basel), die Parteien SP, GRÜNE, BastA!, jgb und Juso sowie der VPOD Basel.

Sie bezeichnen den Polizeieinsatz vom 8. März als «unverhältnismässig und unprofessionell». Die Polizei habe eine friedliche Kundgebung verhindert und «grundlos Gewalt und polizeiliche Repressionen gegen friedlich Demonstrierende mittels Einkesselung, Gummischrot und Personenkontrollen» angewendet. Das Bündnis sieht die Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit verletzt.

Die Demonstrant*innen skandierten teilweise Parolen wie «Ganz Basel hasst die Polizei». Gewalttätig war die unbewilligte Demonstration laut Aussagen von Anwohner*innen, Teilnehmerinnen, Beobachtende und die Kantonspolizei nicht. Nach dem Einsatz meldete die Kantonspolizei auf Twitter, wo sie Lliveticker-artig berichtet, alle verbliebenen Teilnehmer*innen seien aus dem Kessel geführt und kontrolliert worden und es gebe weder Sachbeschädigungen noch Verletzte. Fazit der Polizei: «Die unbewilligte Demo hat nicht stattgefunden.»

Dennoch entschied die Polizei, Gummischrot einzusetzen. War das verhältnismässig?

Staatsrechtler Markus Schefer ordnet ein: Der Grundrechtsschutz erstrecke sich auch auf unbewilligte Demonstrationen, sei aber weniger weitgehend. «Es ist Aufgabe der Polizei, in solchen Fällen mit verhältnismässigen Mitteln dafür zu sorgen, dass konfligierende Rechtsgüter geschützt werden (ein- und verkaufen, Tram fahren, etc.).» Sei das mit verhältnismässigen Mitteln machbar, dürfte die unbewilligte Demonstration z. B. auf einen Platz beschränkt werden. Aber: «Eine Auflösung kommt nur infrage, wenn dies mit verhältnismässigen Mitteln möglich ist und das Ziel, die anderen Rechtsgüter zu schützen, damit tatsächlich erreicht wird.»

Markus Schefer ordnet den Fall ein.

Markus Schefer ordnet den Fall ein. (Foto: © Julian Powell Photography · www.julianpowellphoto.com)

Im aktuellen Fall löste die Polizei die Demo auf und nutzte dafür Gummischrot. Dies sei laut Polizei nötig gewesen, weil die Menge trotz Warnung mit einem Transparent auf die Polizeikette zugeschritten sei. Schefer sagt: «Die Verwendung von Gummischrot ohne Gefahr der Ausübung von Gewalt oder anderen schweren Verletzungen hochwertiger Rechtsgüter dürfte kaum zu rechtfertigen sein.»

Am Tag nach der Demo meldeten sich mehrere Augenzeugen bei Bajour. Laut ihnen gab es keine Möglichkeit den Kessel zu verlassen, bevor Warnschüsse fielen. Ausserdem gingen Leserbriefe ein, in denen Frauen erklärten, sie seien wegen der Warnung der Polizei der Demonstration ferngeblieben bzw. hätten die Kundgebung verlassen, nachdem sie das Aufgebot der Polizei am Barfüsserplatz sahen.

Adrian Plachesi, Leiter Kommunikation beim JSD, verteidigt gegenüber Bajour den Einsatz des Gummischrots, dieser sei verhältnismässig gewesen. Die Teilnehmenden seien vorher mehrfach abgemahnt und aufgefordert worden, die Kundgebung zu verlassen. Weil sie dem nicht nachgekommen seien, sei es zum Gummischroteinsatz gekommen. Die Teilnehmerinnen beklagten wiederum, dass die Durchsagen der Polizei nicht gut hörbar waren. Plachesi widerspricht: «Mehrfache Durchsagen und Abmahnungen per Megafon sind verständlich.»

Als gewaltbereit schätzt die Polizei die Demonstrierenden denn auch weiterhin ein. Dies, weil die Polizei «im Nachgang zur Demo verschiedenste Vermummungsgegenstände, Spraydosen für Sachbeschädigungen und Schutzmaterial sicherstellen konnte». ​​

Für anwesende Medienschaffende war das Berichten nur eingeschränkt möglich, wie die BaZ berichtet. Der Fotograf Dominik Asche war vor Ort. «Ich habe schon mehrere Demos erlebt, aber gestern war die Situation aussergewöhnlich», sagt Asche, «es war so, als ob die Polizei Zensur ausüben wollte». Er habe keine professionellen Bilder machen können, da ihn die Polizei weit nach hinten schickte. Beim Versuch zu filmen, wurde er mit einer Taschenlampe geblendet.

Adrian Plachesi verteidigt das Vorgehen der Polizei: «Die Medienschaffenden wurden, wie die restliche, in Teilen aggressive, Menge hinter der Polizeiabsperrung, angewiesen, sich hinter der Absperrung zu halten, wie bei jedem anderen Einsatz auch.» Dass die Absperrung im Laufe des Abends weiter nach hinten gezogen wurde, begründet Plachesi liege mit daran, dem Aufbau einer eine «geordneten Kontrollstelle» aufzubauen.

Das Blenden der filmenden Medienschaffenden begrüsst Adrian Plachesi nicht:* «Die freie Berichterstattung ist durch die Verfassung geschützt. Ein Polizeieinsatz darf aber nicht gestört oder Persönlichkeitsrechte verletzt werden.» Das auf Abstand Halten der Medienschaffenden habe mit den Personenkontrollen zu tun, erklärt Plachesi. Um die Persönlichkeitsrechte der Demonstration zu schützen, müssten «Gaffer ferngehalten werden und auch Journalisten können bei einer Personenkontrolle nicht aus nächster Nähe die Kamera draufhalten».

Regierungsrätin Stephanie Eymann bedankte sich derweil bei den Polizist*innen. Sie hätten diesen schwierigen Einsatz «im Interesse der Gesamtbevölkerung bewältigt», sagt sie gegenüber der BaZ.

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* Hinweis: In einer früheren Version des Artikels stand, dass Adrian Plachesi das Blenden der Medienschaffenden mit dem Schützen der Persönlichkeitsrechte rechtfertigte. Diese Aussage bezog sich aber eigentlich auf das auf Abstand Halten der Medienschaffenden.

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