Peinlich und gefährlich
Die E-Voting-Panne in Basel-Stadt ist nicht weniger als ein demokratiepolitisches Debakel. Dass mehr als 2000 Stimmen nicht gezählt werden können, erschüttert das Vertrauen in die demokratischen Prozesse. Jetzt braucht es eine rasche Aufklärung, kommentiert Chefredaktorin Ina Bullwinkel.
Mehr als 2000 Stimmen können für die Abstimmung vom 8. März voraussichtlich nicht gezählt werden. Betroffen sind Auslandschweizer*innen und Menschen mit Behinderung, die digital abgestimmt haben – und das Vertrauen in die Demokratie.
Die per E-Voting abgegebenen Stimmen sind verschlüsselt und befinden sich in einer Art digitalen Urne. Um sie auszuwerten, braucht es zwei Passwörter, die auf separaten USB-Sticks gespeichert sind. Zwei Tage vor dem Abstimmungssonntag informierte die Staatskanzlei, dass die digital abgegebenen Stimmen «wahrscheinlich nicht zählbar» sind. Einen Tag später hiess es, dass die 2048 Stimmen «zur Ermittlung des Abstimmungsergebnisses» nicht gezählt werden können. Für eine briefliche Abstimmung war es zu spät, als die Staatskanzlei stellte «ihre Bemühungen zur Problemlösung» einstellte. 2048 Stimmen futsch. Ein dunkler Tag für die Demokratie.
Das E-Voting, das in Basel-Stadt eigentlich dieses Jahr noch ausgeweitet werden sollte, steht nun unter Generalverdacht.
Der Schaden ist gross. Das E-Voting-Pilotprojekt im Kanton Basel-Stadt wird bis Ende 2026 ausgesetzt, es gibt eine externe Untersuchung, die Basler Staatsanwaltschaft hat ein Strafverfahren eröffnet wegen eines Anfangsverdachts auf Wahlfälschung. Den grössten Schaden nimmt jedoch das Vertrauen der Bevölkerung in die demokratischen Prozesse. Dass die Staatskanzlei nicht einmal erwogen hat, die 30 in Basel registrierten Stimmberechtigten mit Behinderung persönlich zu kontaktieren, um ihre Stimmabgabe noch rechtzeitig zu ermöglichen, wirft weitere Fragen auf.
Das an mehreren Stellen ausgedrückte Bedauern des Regierungsrats wirkt aufrichtig. Das E-Voting, das in Basel-Stadt eigentlich dieses Jahr noch ausgeweitet werden sollte, steht nun trotzdem unter Generalverdacht. Obwohl in anderen Kantonen mit E-Voting – Thurgau, St. Gallen und Graubünden – alles glatt lief. Auch die Bundeskanzlei teilte mit, es würden keine konkreten Hinweise vorliegen, «die weitere Versuche mit E-Voting in Frage stellen würden». Der nationale politische Super-GAU ist zumindest ausgeblieben, da die Abstimmungen nicht so knapp waren, als dass 2000 Stimmen einen Unterschied gemacht hätten. Eine Wiederholung der gesamten Abstimmungen wäre dann wegen der fehlenden Basler Stimmen im Raum gestanden.
Die Aufgabe der Regierung ist es nun, das Vertrauen der Stimmbevölkerung mit Tempo und maximaler Aufklärung so gut es geht wiederherzustellen.
Wie heikel der Vorwurf der Wahlmanipulation ist, weiss man spätestens seit Donald Trump, der – entgegen alle Beweisen – bis heute behauptet, die US-Wahl 2020 sei manipuliert worden. Der Vorwurf der Wahlfälschung gehört zum festen Repertoire der Demokratiefeind*innen, die damit das grundsätzliche Vertrauen in die Redlichkeit von Volkswahlen untergraben wollen. Aus Putins Sicht wäre der Basler Fall ein klarer Wahlsieg. Sobald feststeht, wer für dieses demokratiepolitische Debakel verantwortlich ist, muss es Konsequenzen geben.
Die Aufgabe der Regierung ist es nun, das Vertrauen der Stimmbevölkerung mit Tempo und maximaler Aufklärung so gut es geht wiederherzustellen. Klar ist, dass ein E-Voting-Verfahren zu 100 Prozent sicher und störungsfrei sein muss. Es darf nicht einmal den Hauch eines Zweifels geben, dass es anfällig für Betrug sein könnte oder Stimmen verloren gehen. Die Glaubwürdigkeit von Abstimmungen und Wahlen muss unantastbar bleiben.
Wenn das Vertrauen in eine Regierung erst einmal erschüttert ist, wird es schwierig, dieses zurückzugewinnen. Die politische Tragweite der Basler Panne kann daher nicht zu hoch eingeschätzt werden.