Soforthilfe vom Sozialamt – ohne langen Prozess
Bei privaten Hilfswerken wie der Caritas am Lindenberg füllen völlig mittellose Geflüchtete aus der Ukraine die Wartezimmer. Ihr ukrainisches Geld ist wertlos. Das Sozialamt würden ihnen sofort helfen – nur weiss das niemand. Bis jetzt.
Jeden Tag ab 9 Uhr 30 die gleiche Szene. Die Türe zum Lindenberg 20 in Basel geht auf. Die Treppe, die zur ökumenischen Beratung hoch in den ersten Stock führt, füllt sich, das Wartezimmer ist schon besetzt. «Seit zwei Wochen ist unser Wartezimmer ab Türöffnung voll», sagt Ismail Mahmoud, Sozialarbeiter bei der Caritas beider Basel, «vorwiegend mit ukrainischen Geflüchteten. Die meisten von ihnen warten auf den Schutzstatus S.» Ihnen hilft die Caritas neben Gutscheinen zur Grundversorgung im Caritas Markt oder im Secondhand-Laden, aber auch mit Beratungen.
Viele Geflüchtete haben ganz offizielle Fragen an die Caritas-Mitarbeiter*innen, wie zum Beispiel: «Wir sind registriert, was müssen wir jetzt tun.» Auch ganz spezifische Fragen zur Sozialhilfe werden gestellt. Die Caritas berät seit zwei Wochen am «Laufband». Trotz längerer Wartezeiten und etwas hektischen Umständen erlebt Mahmoud die Menschen als sehr freundlich, zuvorkommend und dankbar.
Dabei ist die finanzielle Lage vieler Geflüchteter aus der Ukraine absolut prekär. Die meisten sind derzeit mittellos. Sie haben wohl noch das vorhandene Bargeld geschnappt oder gar ihre Bankkonten noch vor der Flucht geplündert. Aber die ukrainische Währung Griwna wird in der Schweiz von den Banken bis jetzt nicht umgetauscht. Gemäss Medienberichten arbeitet die Nationalbank an einer Lösung mit den Geschäftsbanken, aber de facto sind die bisher angekommenen Ukrainerinnen in der Mehrheit ohne einen Rappen in der Tasche hier, bzw. müssten die Familien fragen, die sie aufgenommen haben.
Vielen Geflüchteten fehlt das Geld für Essen. Dem Swiss Mega Park in Frenkendorf gingen mittlerweile die Lebensmittel aus. Andere Organisationen können helfen.
Das Auffangnetz in Basel funktioniere eigentlich relativ gut, bestätigt der Caritas-Sozialarbeiter: Aber das warten auf den Schutzstatus S gehe länger als gedacht, «gemäss unserer Erfahrungen 7 bis 14 Tage».
Laut Caritas-Mitarbeiter sollten die ukrainischen Geflüchteten statt dieser Wartezeit aber sofort Anrecht auf Nothilfe haben. 12 Franken pro Tag. Wie jede*r andere mittellose Bürger*in auch. Wenn jedoch Geflüchtete proaktiv an die Klybeckstrasse, dem Standort der Sozialhilfe, gingen um dort vertröstet zu werden, hiess es laut dem Caritas-Mitarbeiter, man solle warten, bis die Registrierung vollzogen ist und dann die ordentliche Sozialhilfe beantragen.» Mahmoud von der Caritas findet: «Das widerspricht jeglicher Logik, weil eigentlich alle Anrecht auf Sicherung der Grundexistenz haben.» Damit hat er recht. Aber das ist nicht das Problem
Diese ganze Warterei besteht offenbar wegen eines Missverständnisses bzw. einem Kommunikationsproblem.
Ein Missverständnis
Auf Anfrage bei der Sozialhilfe erklärt Amtsleiter Ruedi Illes zunächst, dass sie dran seien «die Flüchtlinge mit notwendigen Informationen zu versorgen, damit sie danach rasch eine Unterstützung erhalten». Er vermutet, bezüglich Geldbezügen und der geschilderten Warterei läge ein kleines, – für die blanken Ukrainer*innen essentielles – Missverständnis vor: «Die Ukrainerinnen müssen auf kein offizielles Schreiben des SEM warten, bis sie zur Sozialhilfe gehen.» Mit anderen Worten: Der Anspruch auf Sozialhilfe besteht ab dem Zeitpunkt der Registrierung im Bundesasylzentrum.
Mit der Bestätigung der Registrierung vom SEM könne man die notwendigen Formulare für die Sozialhilfe sofort einreichen und muss also nichts weiter abwarten – sofern man dem Kanton Basel-Stadt zugewiesen wurde: Die Ukrainer*innen können sofort aufs Sozialamt. Illes: «In der Regel bekommen die Ukrainerinnen und Ukrainer dann innerhalb von 1-2 Tagen das Geld ausbezahlt».
Auch im Baselbiet muss der Prozess erst noch etabliert werden: Der Kanton ist zwar für das Regelwerk und die Gesetzgebung zuständig, die unmittelbare Unterstützung ist aber Sache der Gemeinde. «Wir sind alle ein wenig überrollt worden – einige Gemeinden verfügen ja nicht mal über einen Sozialdienst. Deshalb sind gewisse Probleme keine Überraschung», sagt Regula Meschberger, Präsidentin des «Verband Basellandschaftlicher Gemeinden» (VBLG). Dieser vertritt die Interessen aller 86 Baselbieter Gemeinden gegenüber Kanton, Bund und weiteren Organisationen.
Man habe zum Beispiel gemerkt, dass der Informationsstand bei den Gemeinden und Sozialdiensten, aber auch die Aufklärung bei den Anlaufstellen für die Betroffenen zum Teil widersprüchlich sei. Für Meschberger ist klar: «Man muss nun schnellstmöglich schauen, dass man all das vereinheitlicht.» Man werde sich deshalb nächste Woche gemeinsam mit dem Kantonalen Sozialamt und dem VBLG treffen, um mögliche Probleme zu erörtern. «Wir sind aber alle gleicher Meinung: die Nothilfe muss funktionieren», so die Präsidentin.
Schutzbedürftige Personen, die Ihren Lebensunterhalt nicht selber finanzieren können, haben Anspruch auf Sozialhilfe. Wirst du nach der Registrierung dem Kanton zugewiesen, ist dieser für deine Sozialhilfe verantwortlich. Im Kanton Basel-Stadt ist es die Sozialhilfe BS, in Baselland die jeweilige Gemeinde, der du zugewiesen wirst.
So erhältst du als Ukraine-Geflüchtete*r Sozialhilfe
Antrag auf Schutzstatus S in einem Bundesasylzentrum (BAZ) mit diesem Formular.
Zuweisung an Kanton. Das geschieht über das Sekretariat für Migration im BAZ und dauert i.d.R. ein Tag bis die Daten in der Datenbank landen. Auf diese hat die Sozialhilfe Zugriff und du musst dich um nichts weiteres kümmern.
Die Registrierung für den Schutzstatus (Bestätigung reicht) berechtigt zur Anmeldung bei der verantwortlichen Sozialhilfe. Du musst auf keinen anderen Entscheid warten.
Basel-Stadt:
Unterstützungsgesuch für Sozialhilfe (auf Ukrainisch | auf Russisch) ausfüllen und per Mail an: [email protected] schicken oder direkt bei der Sozialhilfe BS an der Klybeckstrasse 15 abgeben. ➡️ Weitere notwendige Unterlagen: Identitätsnachweis (Pass) und ein Beleg, der Anmeldung oder Registrierung zum Schutzstatus S nachweist.
Checkliste kontrollieren (nur auf Deutsch verfügbar)
Öffnungszeiten der Sozialhilfe: Montag - Mittwoch 08.30 - 12.00 Uhr / 13.30 - 16.30 Uhr | Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr / 13.30 - 18.00 Uhr | Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Baselland:
Anweisungen 1-3 befolgen
Bei der zuständigen Gemeinde melden.
Weitere nützliche Informationen:
Basel-Stadt:
Merkblatt Anwesenheit in Basel auf Deutsch, Ukrainisch & Russisch
Merkblatt Unterstützung durch die Sozialhilfe auf Deutsch, Ukrainisch & Russisch
Merkblatt Informationen zu den Sozialhilfeleistungen im Asylbereich auf Deutsch, Ukrainisch & Russisch
Baselland:
FAQ zum Schutzstatus S auf Deutsch & Ukrainisch