Zivilcourage oder Denunziation?
Wie unterscheidet man zwischen einer echten Gefahr und bloss auffälligem Verhalten, etwa bei psychisch erkrankten Menschen im öffentlichen Raum? Die Expert*innen der Kantonspolizei Basel-Stadt erklären im Interview, wie man handeln sollte.
Nach dem Übergriff auf ein Mädchen und ihre Begleiterin beim Oekolampad begannen die Mutmassungen über den Täter. Bald kursierten in den Medien Fotos eines jungen Mannes, der verdächtigt wurde. Eltern, die ihn erkannten, waren verunsichert. Was tut man, wenn man jemanden für gefährlich hält, aber niemanden vorverurteilen will?
Später stellte sich heraus: Der junge Mann, den die Polizei zunächst verdächtigt hatte, wurde wieder freigelassen. Die Ermittlungsergebnisse hatten ihn entlastet und eine andere Person rückte in den Tatverdacht. Die Vorverurteilung hatte jedoch bereits stattgefunden und das Profil war durch das Internet gereicht worden.
Wie verhält man sich, wenn man vermutet, dass jemand gefährlich sein könnte, ohne die Person fälschlicherweise zu stigmatisieren? Massimo Bonato (Leiter Abteilung Sozialdienst), Annina Baumann (stellvertretende Leiterin Abteilung kantonales Bedrohungsmanagement) und Stefan Schmitt (Mediensprecher der Kantonspolizei Basel-Stadt) standen Bajour Rede und Antwort. Auf Vorgabe der Kantonspolizei wurde in dem Interview explizit nicht auf konkrete Fälle eingegangen.
Wie können Bürger*innen einschätzen, ob von einer Person tatsächlich eine Gefahr ausgehen könnte?
Massimo Bonato: Menschen schätzen eine Situation oft nicht bewusst ein, sondern reagieren zunächst aus dem Bauch heraus. Wenn ihnen ein Verhalten ungewöhnlich oder fremd erscheint, kann das Unsicherheit auslösen. In solchen Fällen kommt es vor, dass sie Kontakt aufnehmen.
Was gilt aus polizeilicher Sicht überhaupt als auffälliges Verhalten im öffentlichen Raum?
Annina Baumann: Ein ungutes Bauchgefühl lässt sich schwer mit klaren Kriterien definieren, aber die meisten Menschen können das schon richtig einschätzen. Bei physischer Gewalt ist die Situation natürlich eindeutig.
Sie haben täglich mit solchen Fällen zu tun. Für unsere Leser*innen kann eine uneindeutige Situation unvermittelt kommen. Können Sie das Bauchgefühl etwas konkretisieren?
Baumann: Das persönliche Normverständnis variiert stark. Was für die eine Person bereits meldewürdig erscheint, wirkt für andere noch harmlos – das macht die Einschätzung schwierig.
Die Menschen reagieren also sehr unterschiedlich?
Baumann: Ja, und ich habe den Eindruck, dass heute weniger toleriert und ungewöhnliches Verhalten schneller gemeldet wird. Die Gesellschaft scheint weniger bereit, Abweichungen zu akzeptieren, und viele haben das Gefühl, ständig wachsam sein zu müssen. Warum sich das so entwickelt hat, kann ich allerdings nicht genau sagen.
Haben Sie konkrete Beispiele dafür?
Bonato: Rumschreien. Man muss unterscheiden zwischen Menschen, die etwa wegen einer Krankheit laut schreien oder Menschen die Abfalleimer nach Essbarem durchsuchen, und Situationen, in denen tatsächlich ein mögliches Delikt vorliegt.
Aus welchen Gründen werden Meldungen darüber gemacht, dass jemand einen Abfalleimer durchsucht?
Bonato: Solche Meldungen haben oft mit dem Sicherheitsgefühl zu tun. Manchmal denken Menschen auch einfach, mit einer Person stimme etwas nicht und sie brauche Hilfe. Dann rufen sie die Polizei – nicht unbedingt, um eine Anzeige zu machen, sondern weil ihnen eine Situation speziell vorkommt, etwa wenn eine ältere Frau in jeden Abfalleimer greift.
Es geht also bei den Meldungen an die Polizei nicht immer darum, dass man den Eindruck hat, von der Person ginge eine Gefahr aus?
Bonato: Manchmal werden Personen gemeldet, weil jemand den Eindruck hat, sie könnte selbst in Gefahr sein. Da geht es dann in Richtung Zivilcourage.
Ab wann spricht man von einem ernstzunehmenden Verdacht, und wann wäre es übertrieben, die Polizei einzuschalten?
Baumann: Schwierige Frage. Ich denke, man sollte lieber einmal zu viel anrufen. Gerade weil es bei der Polizei Fachstellen gibt, die einschätzen können, ob es sich um psychische Auffälligkeiten handelt, sodass Menschen nicht automatisch kriminalisiert werden. Entscheidend ist dann, wie die Polizei reagiert.
Bonato: Es wäre fatal, irgendwelche Listen oder Themen zu veröffentlichen und daraus feste Regeln abzuleiten. Wir triagieren die Meldungen. Wenn also jemand anruft, nehmen wir das Anliegen an, weisen aber je nachdem auch darauf hin, dass das Anliegen beim Zivilgericht oder bei der KESB (Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde, Anmerkung der Red.) besser aufgehoben wäre.
Gibt die Polizei diese Meldungen direkt an die entsprechenden Stellen weiter oder muss das die anrufende Person machen?
Bonato: In solchen Fällen muss die betroffene Person selbst aktiv werden, weil Dritte je nach Problem gar nicht die nötige Berechtigung haben. Sobald der Fall bei der richtigen Stelle ist, brauchen die Mitarbeiter dort die entsprechenden Informationen.
Baumann: Entscheidend ist, wie wir von der Polizei am Telefon reagieren. Die anrufende Person soll nicht das Gefühl haben, einen Fehler gemacht zu haben.
In welchen Fällen ist es wichtig, eine Meldung auf Verdacht zu machen, also bevor etwas passiert?
Bonato: Bei Einbrüchen ist die Wachsamkeit stark gestiegen. Da macht es durchaus Sinn, die Polizei zu informieren, wenn man einen Verdacht hat – auch wenn noch nichts passiert ist.
Stefan Schmitt: Wenn jemand fremde Personen meldet und den Verdacht hat, dass eingebrochen werden könnte, sind die Anrufenden oft enttäuscht, wenn sie dann keine Polizei in der Strasse sehen. Da ist es wichtig, zu verstehen: Wir wollen die Einbrecher nicht direkt vertreiben, sondern beobachten, den Einsatz einordnen und im besten Fall Schaden verhindern. Deshalb ist die Polizei dann auch nicht immer als solche erkennbar.
Das wird den Anrufenden aber nicht so mitgeteilt?
Schmitt: Im besten Fall, wenn gerade genügend Zeit ist. Manchmal aber auch nicht.
Gibt es andere Fälle, bei denen eine unmittelbare Meldung auch wichtig ist?
Baumann: Bei häuslicher Gewalt kann man auch nicht früh genug anrufen. Dann besteht eine Chance, die Gewaltdynamik zu durchbrechen, bevor es eskaliert.
Bonato: Auch bei Situationen in der Öffentlichkeit, die jetzt noch nicht relevant sind, in einer halben Stunde aber wahrscheinlich schon, ist eine frühzeitige Meldung an die Polizei sehr sinnvoll.
Was könnte eine solche Situation sein?
Bonato: Wir haben Brennpunkte in der Stadt, an denen Menschen zusammenkommen, konsumieren oder soziale Kontakte pflegen. Dort kann es mit der Zeit so weit kommen, dass sich die Situation heraufschaukelt. Wenn wir dann eine Meldung aus der Bevölkerung erhalten, ist das sehr hilfreich.
Was läuft bei der Polizei intern ab, nachdem eine Meldung gemacht wurde?
Baumann: Die Meldung kommt meist über die Zentrale oder nach einem Einsatz der Sicherheitspolizei. Dann wird geprüft, ob sie weiterbearbeitet wird, ob sie in eine Anzeige mündet und zur Staatsanwaltschaft geht, oder ob sie an unsere Fachdienststelle weitergeleitet wird, zum Beispiel an den Sozialdienst oder das Bedrohungsmanagement.
Was unternehmen diese Stellen dann?
Bonato: Der Sozialdienst geht konkreten Meldungen über Personen nach, die durch auffälliges Verhalten Besorgnis erregen. Oft ist uns die Person bereits aus anderen Vorfällen bekannt oder sie ist schon im System vernetzt, beispielsweise über eine Beistandschaft. In solchen Fällen nehmen wir Kontakt mit den zuständigen Beiständen auf, um zu prüfen, ob dort ähnliche Beobachtungen vorliegen. Eine Kernaufgabe des Sozialdienstes ist es dann, direkt vor Ort das Gespräch mit den Betroffenen zu suchen. Ziel ist es, Menschen in Krisensituationen oder bei veränderten Lebensumständen frühzeitig zu erreichen und den persönlichen Kontakt herzustellen.
Gibt es so etwas wie Akten für Wiederholungsfälle – zum Beispiel bei häuslicher Gewalt oder wenn jemand ständig um einen Spielplatz herumläuft, sodass Sie erkennen können: Das ist schon wieder derselbe Fall?
Baumann: Wenn wir Fälle im Bedrohungsmanagement bearbeiten, können wir Fallakten über Personen führen, das ist aber an hohe Voraussetzungen gebunden. Eine Person wird erst dann als Fall geführt, wenn es klare Anzeichen für eine Gewaltdynamik gibt oder sie ein hohes Risikopotenzial aufweist.
Was wäre ein hohes Risikopotenzial?
Baumann: Zeigt eine Person mehrfach straffälliges Verhalten, physische oder psychische Gewalt, oder gibt es Auffälligkeiten im psychischen Bereich in Verbindung mit Gewaltvorfällen oder Drohungen – etwa bei häuslicher Gewalt – dann kann dies beispielsweise zu einer Fallaufnahme führen.
Gibt es so etwas auch für Personen, die im öffentlichen Raum immer wieder auffallen?
Baumann: Das kann vorkommen. Das kantonale Bedrohungsmanagement in Basel-Stadt verfügt über geschulte Ansprechpersonen, auch in anderen Departementen. Wenn jemand zum Beispiel mehrfach der Steuerverwaltung auffällt und Drohschreiben verschickt, dürfen diese Ansprechpersonen eine Meldung an uns machen.
Bei uns haben sich schon Leute gemeldet, die eine Meldung bei der Polizei gemacht haben und dann das Gefühl hatten, dass nichts damit passiert. Gibt es ein Recht darauf, dass Anrufende weiterhin informiert werden, wie es weitergeht?
Baumann: Die Polizei darf meistens keine Rückmeldungen an die Anrufer geben. Das erklärt teilweise die Frustration der Anrufenden, die sich nicht informiert fühlen. Wir im Bedrohungsmanagement nehmen eine spezialisierte Rolle innerhalb der Polizei ein: Während die restliche Polizei primär reaktiv handelt – also ausrückt, wenn bereits eine Straftat begangen wurde –, arbeiten wir proaktiv. Wir haben klare gesetzliche Grundlagen für den Umgang mit sogenannten Gefährdern und Gefährderinnen. Wir verfügen über erweiterte Massnahmenmöglichkeiten, um potenziell gefährliche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und gezielt zu stoppen, bevor es zur Gewalt kommt.
Deshalb dürfen Sie mit involvierten Stellen über die Fälle sprechen?
Bumann: Genau. Wir brauchen beispielsweise das Zivilgericht oder die KESB als Partner, um adäquat handeln und intervenieren zu können, im Rahmen des Risikomanagements. Weil wir mit den Menschen arbeiten, bei denen ein hohes Risiko für eine schwere Gewalttat besteht. Dort ist natürlich wichtig, dass wir den involvierten Stellen eine Rückmeldung geben können.
Gilt das auch für die gefährdeten Personen?
Baumann: Ja, die Gefährdeten spielen eine wichtige Rolle im Risikomanagement. Deshalb ist ein Informationsaustausch nötig, damit die besten Massnahmen umgesetzt werden können. Wir gehen immer verhältnismässig vor, überlegen also, wie viele Informationen wir einer Person geben, damit es hilfreich ist.
Gibt es Fälle, in denen man sich besser an die KESB statt die Polizei wendet?
Bonato: Es gibt Situationen – etwa wenn das Wohl eines Kindes im Zentrum steht –, in denen der erste Impuls über die KESB läuft. Diese meldet uns wiederum Fälle zurück, wenn eine Gefährdung erkennbar wird. Umgekehrt beraten wir Betroffene oft aktiv dazu, wann eine polizeiliche Anzeige der richtige Schritt ist: Eine Anzeige ist nämlich häufig der notwendige Türöffner, um sofortige polizeiliche Schutzmassnahmen oder zivilrechtliche Massnahmen über das Zivilgericht einzuleiten.
Wann ist eine Meldung bei der Polizei richtig und wann bringt sie die Gefahr einer Vorverurteilung?
Baumann: Das ist schwierig zu differenzieren. Meistens gilt: Wenn man das Bauchgefühl, aus dem heraus man anruft, gut beschreiben kann, ist es keine Vorverurteilung. Man kann der Bevölkerung da grundsätzlich trauen.
Was würde von einer Vorverurteilung für eine Gefahr ausgehen?
Baumann: Beispielsweise, dass Menschen mit psychischen Störungen oder anderen Auffälligkeiten kriminalisiert werden.
Was würde eine Kriminalisierung für die betroffenen Personen bedeuten?
Baumann: Menschen mit psychischen Auffälligkeiten werden durch Stigmatisierung oft falsch eingeschätzt und pauschal verdächtigt. Ein klassisches Beispiel ist Schizophrenie – die Bevölkerung denkt häufig, alle Betroffenen seien gefährlich, obwohl das nicht stimmt. Man muss genau unterscheiden, welche Form von Schizophrenie mit welchen Symptomen ein erhöhtes Risiko darstellt, und das kann die breite Öffentlichkeit nicht. Je mehr Menschen glauben, alle mit Schizophrenie seien gefährlich, desto weniger trauen sich Betroffene, sich frei zu bewegen oder dringend notwendige Unterstützung zu suchen.
Es ist also gefährlich, von psychischen Auffälligkeiten direkt auf Gefahr zu schliessen?
Baumann: Menschen mit einer psychischen Erkrankung haben grundsätzlich kein erhöhtes Risiko, Gewalttaten zu begehen. Tatsächlich ist es statistisch gesehen oft umgekehrt: Betroffene werden viel häufiger selbst Opfer von Gewalt. Eine Risikoerhöhung gibt es nur bei einem sehr kleinen Teil der Erkrankten, wenn sich die Person in einem akuten Wahn befindet, Stimmen hört und sich diese Wahn-Dynamik ganz konkret auf eine bestimmte Person fokussiert. Um das seriös einschätzen zu können, braucht es Fachwissen. Wir schauen uns die individuelle Situation genau an: Besteht aktuell eine Psychose? Hat die Person Zugang zu ihrer Medikation?
Darf man Personen, die sich in der Öffentlichkeit auffällig verhalten, fotografieren und ist das auch sinnvoll?
Schmitt: Wenn man Bilder macht, um sie der Polizei weiterzugeben, ja. Visuelles Material ist für unsere Arbeit Gold wert. Wenn uns jemand ein Foto oder ein Video zur Verfügung stellen kann, hilft uns das massiv bei der Einordnung der Situation. Oft verändert sich die Lage vor Ort, bis wir eintreffen oder die involvierten Personen sind gar nicht mehr da.
Selber veröffentlichen sollte man die Bilder aber nicht?
Schmitt: Das ist eine Riesengefahr. Die Veröffentlichung von Bildern muss der Strafverfolgungsbehörde vorbehalten sein. Daraus darf nicht eine Hetzjagd in den Sozialen Medien entstehen.
Bonato: Das zählt auch für analoge Plakataushänge im Quartier. Das ist fatal.
Baumann: Wenn Bilder in den sozialen Medien veröffentlicht werden, entzieht sich die Situation jeglicher Kontrolle. Das dient keineswegs dazu, eine Lage zu entschärfen.
Wie ist es bei der Veröffentlichung von Bildern, die man nicht selbst gemacht hat? Beispielsweise, wenn das Profilbild aus den Sozialen Medien verwendet wird, um auf jemanden hinzuweisen?
Baumann: Damit kann man sich - möglicherweise strafbar machen, sollte die abgebildete Person beispielsweise «Recht am eigenen Bild» geltend machen, resp. eine Anzeige diesbezüglich vornehmen.
Wer muss mehr geschützt werden – die Personen, die potenziell in Gefahr sind, oder diejenigen, die möglicherweise fälschlicherweise als Täter verdächtigt werden?
Baumann: Der Schutz muss grundsätzlich immer den potenziellen Opfern gelten. Die eigentliche Herausforderung unserer Arbeit ist es jedoch, genau zu identifizieren, wer in einer Situation tatsächlich das Opfer ist. Um Fehlverdächtigungen zu vermeiden und objektiv zu bleiben, verlassen wir uns nicht auf Bauchgefühle oder blosse Auffälligkeiten. Wir arbeiten mit standardisierten Kriterien. Ein ganz zentraler Leitsatz für uns ist zudem: Jede Täterarbeit ist Opferschutz. Indem wir uns intensiv mit den potentiellen Täterinnen und Tätern auseinandersetzen und deren Dynamik frühzeitig unterbrechen, verhindern wir, dass es überhaupt erst Opfer gibt.
Der Vorwurf lautet ja, man kümmere sich teilweise zu fest um die Täter*innen und zu wenig um die Opfer.
Baumann: Diese gesellschaftliche Debatte ist nachvollziehbar. Aber wenn man selbst mit Täterarbeit zu tun hat, weiss man: Das ist genau der Teil, durch den zukünftige Opfer bestmöglich minimiert werden. Wer die Rückfallgefahr senkt, schützt die Opfer am effektivsten.
Wie gehen Sie damit um, wenn es zu einer Art ‹digitalen Hetzjagd› oder öffentlicher Anprangerung kommt – etwa durch Plakate oder soziale Medien? Gibt es Momente, in denen die Polizei einschreiten muss, um die Person zu schützen, die eigentlich als Täter*in im Fokus steht?
Bonato: Obwohl mir persönlich kein konkreter Fall bekannt ist, bei dem eine solche Dynamik vollends gekippt ist, bleibt das Prinzip klar: Sobald eine Person – auch wenn sie als Gefährder eingestuft ist – durch öffentliche Hetze oder Drohungen einer konkreten Gefahr ausgesetzt wird, wird sie in diesem Moment zum potenziellen Opfer. In unserem Rechtsstaat hat diese Person genau den gleichen Anspruch auf Schutz durch die Polizei wie jeder andere Mensch auch.
Oft ist das Informationsbedürfnis der Bevölkerung höher, als das, was die Polizei preisgeben darf. Wie entscheidet die Polizei, welche Informationen sie veröffentlicht?
Schmitt: Die Staatsanwaltschaft gibt den Rahmen vor. Als äusserstes Mittel können die Strafverfolgungsbehörden eine Öffentlichkeitsfahndung anwenden. Dabei wird meist stufenweise vorgegangen. Zuerst geben wir der Person via Medienmitteilung die Chance, sich selbst zu melden. In einer zweiten Phase nutzen wir verpixelte Bilder. Erst als letzte Konsequenz gehen wir mit den unverpixelten Bildern an die Öffentlichkeit.
Baumann: Wir haben Verständnis dafür, dass die Gesellschaft mehr wissen möchte. Aber als Fachpersonen müssen wir uns nach den gesetzlichen Grundlagen richten. Das Bedürfnis nach Information und das korrekte rechtliche Vorgehen unterscheiden sich hier oft.
Manchmal tendieren Medien dazu, selbst Ermittlungsarbeit zu leisten. Wie bewerten Sie das?
Baumann: Ich kann das aus journalistischer Sicht nachvollziehen, aber aus fachlicher Sicht trägt es nicht zur Lösung bei. Es bedient meist nur Vorurteile und hilft den Opfern am Ende nicht.