Platz machen für Kriegsgeflüchtete
Der Status eines syrischen Flüchtling und einer ukrainischen Geflüchteten sind verschieden – sowohl im Verfahren als auch in den Privilegien. Was hält die Politik davon? Bajour hat die Basler Parteispitzen um ein Statement gebeten.
Syrien gehörte in der in der Schweiz bisher zu den wichtigsten Herkunftsländern von Asylsuchenden. Im Jahr 2020 wurden in insgesamt 1’530 Fällen von Syrerinnen und Syrern entschieden. Nun sind es vorwiegend Ukrainer*innen, die seit dem Kriegsausbruch in der Ukraine hier Schutz ersuchen. Obwohl deren Fluchtgrund ähnlich ist und sie von den russischen Bomben in Aleppo und Mariupol flüchteten, erhalten sie in der Schweiz verschiedene Verfahren und Privilegien.
Das werfe Fragen der Gleichberechtigung auf, sagt Peter Uebersax, Titularprofessor für öffentliches Recht mit Schwerpunkt Migrationsrecht an der Uni Basel. Denn Artikel 8 der Schweizer Bundesverfassung hält fest: «Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse (...)».
Bajour hat die Parteispitzen des Kanton Basel-Stadt dazu befragt, wie sie zu dieser Ungleichbehandlung stehen.
«Ukrainekrieg bedingt aussergewöhnliche Massnahmen»
Ich setze mich für eine menschliche und gleichzeitig geordnete Flüchtlingspolitik ein. Die Schweiz muss ihrer langen humanitären Tradition treu bleiben und Flüchtlinge grosszügig aufnehmen, weshalb ich den Entscheid des Bundesrats, für Geflüchtete aus der Ukraine den Schutzstatus S anzuwenden, sehr begrüsse. Ziel muss nun sein, unbürokratisch Schutz zu gewähren und dies völkerrechtskonform und möglichst kongruent mit der EU-Richtlinie.
Selbstverständlich müssen wir auch Geflüchteten aus anderen Regionen der Welt weiterhin Schutz bieten und die Schweiz wird das im Rahmen des geltenden Asylrechts weiterhin tun. Der Krieg in der Ukraine bedingt jedoch ausserordentliche Massnahmen. Es handelt sich hier um eine Invasion in unserer direkten europäischen Nachbarschaft. Dabei ist bereits heute klar, dieser Krieg hat die grösste Flüchtlingswelle in Europa seit dem zweiten Weltkrieg ausgelöst. Die Schweiz, genau wie alle anderen europäischen Länder, sind durch die geografische Nähe das primäre Ziel Schutzbedürftiger aus der Ukraine. Deshalb müssen wir rasch und unkompliziert reagieren.
«Ukrainer*innen gehen wieder nach Hause»
Ich würde nicht von einer Ungleichbehandlung sprechen, sondern vielmehr von einer anderen Ausgangslage: Die Schweiz ist herausgefordert, in kurzer Zeit Geflüchtete aus dem «nahen» europäischen Kriegsgebiet in der Ukraine aufzunehmen.
Die geographische Nähe, die Vehemenz des Schadens an der Zivilbevölkerung und die kulturelle Nähe mögen verantwortlich sein für die grosse Solidarität. Auch geht die Bevölkerung davon aus, dass die Flüchtlinge nach Ende des Krieges wieder nach Hause möchten.
Die Ausgangslage bei Geflüchteten aus teilweise chronifizierten Krisengebieten ist meiner Meinung nach eine andere, hier bewegen auch andere Interessen zur Flucht wie fehlende berufliche Perspektiven oder existenzielle Nöte.
In Syrien tobt seit 2011 eine Bürgerkrieg. Dies ist der wichtigste Fluchtgrund der Syrer*innen. Gemäss UNHCR mussten seit Kriegsgebiet über 13 Millionen Menschen flüchten, wobei die Mehrheit in den Nachbarländern Türkei, Libanon und Jordanien in prekären Flüchtlingslagern leben. Laut Amnesty International führt dies dazu, dass sich weiterhin zahlreiche syrische Flüchtlinge, trotz immer grösserer Hindernisse zu einer Flucht nach Europa gedrängt sehen.
«Situation der meisten anderer Flüchtlinge nicht vergleichbar»
Die Ungleichbehandlung ergibt sich aus dem Asylgesetz, als Reaktion auf die Jugoslawienkriege in den 90er-Jahrenen wurde der Schutz-Status S geschaffen. Gemäss Art. 4 und Art. 66 Asylgesetz entscheidet der Bundesrat, ob er Schutzbedürftigen z. B. während eines Krieges vorübergehenden Schutz gewähren will.
Flüchtlingen aus der Ukraine fallen unter diesen Schutzstatus. Seine Anwendung ist richtig, weil eine Gleichbehandlung mit dem Vorgehen der EU-Mitglieder wichtig ist und wegen der zu erwartenden hohen Anzahl der Menschen, die sich vorübergehend in der Schweiz in Sicherheit bringen wollen. Die Ukrainerinnen und Ukrainer könnten, im Gegensatz zu den meisten anderen Flüchtlingen, auch ohne Visum bei uns einreisen und 90 Tage bleiben. Hinzu kommt, dass eine solche Situation, wie die aktuelle, 3 Millionen Flüchtlingen in 3 Wochen seit dem zweiten Weltkrieg nicht mehr vorgekommen ist.
Die Situation afghanischer und der meisten anderen Flüchtlinge ist in mehrerer Hinsicht nicht vergleichbar (z.B. fliehen die Menschen teilweise auch aus unterschiedlichen Gründen), die Ungleichbehandlung deshalb eher nachvollziehbar. Das Asylverfahren steht allen Flüchtlingen offen.
«Ohne Ansicht von Herkunft, Religion oder Hautfarbe»
Es ist erfreulich, dass die Schweiz mit dem Schutzstatus S das erste Mal eine vereinfachte Form der Aufnahme von Geflüchteten möglich macht. Geflüchtete aus der Ukraine sollen hier rasch Schutz und Sicherheit finden. Wir Grünen hoffen, dass das ein Wendepunkt in der Schweizer Asylpolitik ist, denn wir fordern schon lange eine einfachere Aufnahme von Geflüchteten aus Kriegsgebieten. Unabhängig von der Herkunft, der Staatszugehörigkeit, der Religion oder der Hautfarbe soll allen Menschen, die an Leib und Leben bedroht sind und die vor Gewalt und Unterdrückung fliehen, Schutz gewährt werden. Beispielswiese auch Menschen aus Kriegsgebieten in Syrien und Afghanistan. Umso wichtiger ist auch, dass wir jetzt auf die Ungleichbehandlung von Personengruppen im Asylbereich hinweisen, die nicht akzeptabel und rechtfertigbar ist.
«Schutz für deutlich mehr Menschen möglich»
Die Schweiz glänzt nicht, wenn es um die Aufnahme von Geflüchteten Menschen geht. Die bürgerlichen Kräfte sind vor allem gut dabei, die Verantwortung und die Herausforderungen von Fluchtbewegungen an andere Länder zu delegieren. Das ist mit ein Grund, dass sich die SP hinter das Frontex-Referendum stellt, das im Mai zur Abstimmung kommt. Die SP Basel-Stadt ist solidarisch mit allen Geflüchteten. Aus unserer Sicht kann und muss die Schweiz dringend den Weg zu einer deutlich solidarischeren Asylpolitik gehen und deutlich mehr Menschen Schutz gewähren. Angesichts der aktuellen Lage begrüsst die SP die Aktivierung des Schutzstatus S. Für uns als Sozialdemokrat:innen ist es insbesondere zu begrüssen, dass die Schutz suchenden Menschen dadurch in der Schweiz auch arbeiten dürfen, wenn Ihnen dies möglich ist.
Als ganz falsch erachten wir es, wenn die Not der einen gegen die Not der anderen ausgespielt und so eine Diskussion über «richtige» und «falsche» Geflüchtete zu entfachen versucht wird. Dies lenkt von der eigentlichen Verantwortung ab, die wir als reicher Wohlstandsstaat haben.
«Keine echten Kriegsflüchtlinge»
Die Flucht vieler ukrainischer Frauen und Kindern ist aufgrund des Krieges, der jetzt in Europa tobt, verständlich und sehr bewegend. Es ist richtig, dass wir erstmals den Schutzstatus S aktiviert haben. Damit wird Kriegsflüchtlingen geholfen - immer mit dem Ziel, dass sie nach Kriegsende wieder in ihre Heimat zurückkehren können. Gerade die jetzige Flüchtlingswelle zeigt exemplarisch, dass die Schweiz immer für echte Kriegsflüchtlinge einsteht. Deshalb ist auch die Hilfsbereitschaft enorm. Diese Flüchtlingswelle zeigt aber auch: Kriegsflüchtlinge sind von jungen, meist männlichen, Wirtschaftsmigranten zu unterscheiden, die oft ohne Papiere nach Europa eindringen und nicht heimkehren wollen. Um Platz für Kriegsflüchtlinge zu haben, muss Wirtschaftsmigranten der Zugang nach Europa weiterhin verwehrt werden. Dabei handelt es sich nicht um eine Ungleichbehandlung, sondern um die Durchsetzung geltender Asylgesetze. Alles andere ist nicht nachhaltig und für Kriegsflüchtlinge fatal.
«Jetzt erproben und möglichst anderen Flüchtenden zugänglich machen»
In dieser humanitären Krise sehen wir die Aufnahme der Flüchtenden aus Ukraine - unabhängig von deren Nationalität - als eine menschliche Notwendigkeit. Deswegen begrüssen wir die Einführung des Sonderstatus S, die Vereinfachung der bürokratischen Prozeduren sowie die sichtbare schweizweite gesellschaftliche Solidarität.
Dabei sticht die Ungerechtigkeit ins Auge, da die Menschen aus Syrien, Afghanistan oder Jemen mit komplizierten Prozeduren, Freiheitseinschränkungen, prekären Bedingungen in den Asylzentren sowie Vorurteilen und Feindlichkeit seitens der Bevölkerung konfrontiert werden. Diese Doppelmoral bildet die systemischen Probleme unserer westlichen Gesellschaft ab, die eben auch rassistisch codiert und vorurteilsbehaftet sind. Wir erachten es als essentiell, diese zu reflektieren und der Ungerechtigkeit auf mehreren Ebenen, auch politisch, entgegenzuwirken.
Gleichzeitig dürfen wir nicht zulassen, dass diese Ungerechtigkeit in eine Verstimmung gegenüber den Menschen aus der Ukraine überschlägt. Die schlechte Behandlung von anderen Flüchtenden darf nicht dazu führen, die Not der Menschen aus Ukraine zu relativieren oder gar den Sonderstatus zu verneinen. All das, was jetzt möglich ist: Solidarität, Zugang zum ÖV, Bewegungsfreiheit, kann jetzt erprobt und so bald wie möglich auch anderen Flüchtenden zugänglich gemacht werden.
Fazit: Die Zivilgesellschaft heisst die ukrainischen Geflüchteten mit offenen Armen willkommen, wobei der bittere Nachgeschmack bleibt, dass in der Schweiz latent zwischen hellhäutigen und dunkleren Flüchtenden unterschieden wird. Migrationspolitik ist Sache des Bundes, nicht umsonst scheinen Schweizer Städte und Gemeinden schon seit Jahren bereit zu sein, mehr Geflüchtete aufzunehmen – und blitzen vor dem Bund immer wieder ab. Nun ist möglicherweise der Zeitpunkt gekommen die nationale Migrationspolitik zu überdenken – sofern es die Parteien und das Parlament wollen.
Wir bleiben dran. Darum Bajour-Member werden!