Zeitarbeits-WG statt Quartierblock

Der Kanton quartiert Asylsuchenden an der Inselstrasse ein. Sie sollen in einigen Tagen einziehen. Trotzdem sind einige Wohnungen im Wohnblock, der vor einem Jahr leergekündigt wurde, bereits bewohnt. An wen vermietet die Firma Varioserv sonst noch?

Inselstrasse 62-66 Kleinhüningen Leerkündigung Asylsuchende Wohnungen
Wer wohnt denn hier? (Quelle: David Rutschmann)

Der Fall Inselstrasse beschäftigt in Kleinhüningen (Bajour berichtete). Die Bewohner*innen des Wohnblocks Inselstrasse 62-66 hatten vor einem Jahr die Massenkündigung erhalten. Immobilienbesitzer Thomas Götz von der Firma Varioserv wollte eine Komplettsanierung. Wegen des Basler Wohnschutzes, der auch nach der Sanierung nur eine moderate Mieterhöhung möglich macht, wollte er nun aber zunächst doch nicht sanieren, wie er kürzlich der BaZ sagte.

Für Götz ist es also eine passende Übergangslösung, die Wohnungen an den Kanton zu vermieten, damit dieser dort Wohnraum für Asylsuchende zur Verfügung stellen kann. 150 Geflüchtete sollen hier Platz haben, ab Mitte Juni sollen sie staffelweise einziehen und bis Ende Januar 2027 im Gebäude wohnen können.

In der Nachbarschaft des Wohnblocks herrscht deshalb Irritation. Nicht nur wegen den Umständen der Massenkündigung, wie bei einer Infoveranstaltung jüngstens bekannt wurde. Sondern auch, weil derzeit bereits Personen in dem Wohnblock wohnen. Das erfährt auch Bajour bei einem Besuch vor Ort: Auf den Balkonen hängt Wäsche, wird gequatscht, an einigen Klingelschildern sind Namen angeschrieben.

Kaspar Sutter am Infoanlass zum Wohnhaus für Geflüchtete im Mai 2024
«Das Haus war leer»

Im Inselschulhaus musste Regierungsrat Kaspar Sutter (SP) jüngst den Anwohner*innen erklären, warum der Kanton ein Haus für temporären Wohnung für Geflüchtete gemietet hat, in dem die bisherigen Bewohner*innen vergangenes Jahr alle die Kündigung erhielten. Damals war noch von Asbest die Rede, doch jetzt sollen Geflüchtete im Gebäude wohnen können? Die Anwohner*innen fühlen sich im Stich gelassen

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Sind hier bereits Geflüchtete eingezogen, obwohl der Kanton einen Einzugstermin Mitte Juni kommuniziert hatte? Die Frage verwirrt die Behörden. Es braucht zwei Tage, um sie zu beantworten. Tatsächlich miete der Kanton lediglich 58 der 70 Wohnungen im Inselstrasse-Wohnblock für Geflüchtete an – zu einem «marktüblichen» Mietzins. Die restlichen zwölf Wohnungen würden durch Varioserv vermietet und stünden der Sozialhilfe nicht zur Verfügung. 

Varioserv-Chef Thomas Götz erklärt auf Anfrage, dass es sich um ebenfalls bis Ende Januar 2027 befristete Mietverträge handle und dass besagte Wohnungen alle erst nach dem «Auszug der früheren Bewohner wieder vermietet» wurden. Mehr Angaben zu den Mieter*innen könne man aus Datenschutzgründen nicht machen.

Im Gespräch mit den Mieter*innen vor Ort liess sich mehr über die Mietverhältnissen der einquartierten Personen herausfinden. Ein Mitarbeitender einer Firma, die externe Tramfahrer*innen anstellt, die auch für die BVB fahren, erzählt, dass er in einer WG mit drei Personen wohne. Ihre Wohnung koste rund 800 Franken, doch es gebe «keinen regulären Mietvertrag», die Firma übernehme diese Wohnkosten. Ein weiterer Angestellter berichtet von 950 Franken Miete.

Ein junger Football-Spieler erzählt, dass seine Football-Mannschaft die Wohnung für ihn gemietet habe. Zehn seiner Mitspieler würden ebenfalls in dem Gebäude wohnen. Auch er hat keinen direkten Mietvertag mit Varioserv und wisse daher nicht, wie viel die Wohnung kostet. Alle wohnen seit rund ein bis zwei Monaten in dem Wohnblock.

Ivo Ballmer
Wohnpolitiker Ivo Balmer findet das Vorgehen «moralisch durchaus bedenklich». (Quelle: Grosser Rat BS)

Diese Arbeitswohnungen seien quasi dasselbe Prinzip wie die befristete Anmietung der Geflüchteten-Wohnungen durch den Kanton, sagt Ivo Balmer. Der Wohnpolitiker und SP-Grossrat sagt, dass so ein Vorgehen vermutlich nicht illegal, aber im Hinblick auf die Leerkündigung der bisherigen Mieter im vergangenen Jahr «moralisch durchaus bedenklich» sei.

Dass Varioserv nicht an natürliche Personen vermietet, sondern an juristische Personen (also Firmen), habe der Vermieter mehr Sicherheit: «Weder der Geflüchtete noch der American-Football-Spieler oder die Akkord-Drämmlifahrerin wird vor das Mietgericht ziehen bei einer Kündigung», sagt Balmer. «Das sind prekäre Nachfragegruppen, die dann natürlich mietrechtlich mega schwach abgestützt sind, weil sie keine Hauptmieter*innen sind.»

Basta-Grossrätin und Kleinhüninger Anwohnerin Heidi Mück hat jüngst eine Interpellation rund um die Mietverhältnisse des Kantons an der Inselstrasse eingereicht (Bajour berichtete). Sie fände das Vorgehen auch als Quartierbewohnerin nicht gut. «Mit Massenkündigungen wird das nachbarschaftliche Netz zerrissen und durch temporäre Mietverträge – ich denke auch an Airbnb – kann keine Gemeinschaft im Quartier entstehen.»

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