War der Kessel im Voraus geplant?

Der 1. Mai 2023 beschäftigt die Behörden weiterhin. Noch immer sind Fragen zur damaligen Einkesselung der Demo durch die Polizei offen. Monatelang hat Bajour versucht, dazu Antworten zu finden. Protokoll einer schwierigen Recherche.

1. Mai Demo 2023
Grosses Aufgebot: Die Polizei am 1. Mai 2023. (Bild: Ernst Field)

Knapp ein Jahr ist vergangen, seit die Polizei am 1. Mai 2023 eine bewilligte Demo von Gewerkschaften, Parteien, Sans Papiers und weiteren Organisationen nach wenigen Minuten gestoppt und einen Teil der Demonstrant*innen mit einem Grossaufgebot über Stunden eingekesselt hat.

«Im Rahmen des Einsatzes an der 1.Mai-Kundgebung hat die Kantonspolizei Basel-Stadt den vermummten Teil des Demonstrationszuges angehalten und einer Kontrolle unterzogen», schrieb die Kantonspolizei damals, am Abend nach der Demo, in einer Medienmitteilung. Unter dem Eingekesselten an der Demospitze befanden sich allerdings nicht nur vermummte Personen aus dem «schwarzen Block», sondern auch Journalist*innen, Passant*innen und unvermummte Demonstrant*innen.

Bis heute sind einige Fragen zum Einsatz und dem Eingreifen der Polizei offen.

1. Mai Demo 2023
Scherbenhaufen 1. Mai

Im Vorfeld gab sie viel zu reden, diese 1.-Mai-Demo 2023. Am Tag der Arbeit dann zeichnete sich schnell ab: Auch im Nachhinein wird das, was heute passiert ist, für Diskussionen sorgen.

Demobericht lesen

Während Bürgerliche das Vorgehen der Polizei lobten, weil nach ihrer Ansicht so zum Beispiel Sachbeschädigungen verhindert werden konnten, kam vor allem von links heftige Kritik. Die Demokratischen Jurist*innen sprachen mit Blick auf die präventive Einkesselung in einer Medienmitteilung von einem «beispielslosen Angriff auf die grund- und menschenrechtlich geschützte Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit». 

Und auf politischer Ebene gab’s ein auffallend grosses Nachspiel: Gleich sechs Interpellationen – vier von SP, Grünen und Basta, je einer von der EVP und SVP – musste Polizeidirektorin Stephanie Eymann in der Grossratssitzung vom 10. Mai beantworten (Bajour berichtete).

Die Bilanz: Der Einsatz kostete 600’000 Franken, die Kantonspolizei leistete 3’652 Stunden Überzeit, unter anderem waren ein Helikopter und ein Wasserwerfer aus Luzern aufgeboten. Vor und während der Kundgebung wurden insgesamt 317 Personen kontrolliert. 72 Demo-Teilnehmer*innen erhielten einen Platzverweis.

1. Mai Demo 2023
Im Hintergrund: Die Demokratischen Jurist*innen im Gespräch mit der Polizei am 1. Mai 2023. (Bild: Ernst Field)

Schon vor der Grossratsdebatte sagte SP-Parteipräsidentin Lisa Mathys zur BaZ: «Es macht den Anschein, dass es sich hier um einen von langer Hand geplanten Einsatz handelte, der nichts mit den Gegebenheiten am Tag selbst zu tun hatte.» Und Basta-Grossrat Oliver Bolliger fragte denn auch via Interpellation nach: «Wann genau und von wem wurde aus welchen Gründen beschlossen, die Demonstration zu trennen und die Spitze des Umzuges einzukesseln? Da die Demonstration keinen Grund dafür gab, muss dies schon im Vorfeld passiert sein.»

eymann demo polizei
«Wir müssen zum Dialog zurückfinden»

Die Basler Polizeidirektorin Stephanie Eymann äussert sich am Tag nach der 1.-Mai-Demo zum Polizeieinsatz. Sie erklärt, inwiefern sie in die strategische Planung eingebunden war. Die LDP-Regierungsrätin sieht keinen Grund, ihre Demo-Strategie anzupassen.

zum Interview

Im Bajour-Interview am Tag nach der Demonstration und auch später in der Grossratssitzung betonte Eymann die Trennung von operativem Polizeieinsatz und «strategischen Vorgaben», die ihr Justiz- und Sicherheitsdepartement mache. Vorab werde sie über die Lageeinschätzung informiert, «zum Beispiel wenn es Mittel aus anderen Kantonen braucht». Die «Einsatzdoktrin» sei operativ. Das bedeutet, beim Einsatz an sich redet Eymann nicht rein. «Ich kann nicht per Gusto sagen, dass ich nicht will, dass so viele Polizisten da sind», erklärte sie. 

Auf Bolligers Nachfrage sagte Eymann, was bereits bekannt war: Die Polizei habe aufgrund von vermummten Personen «mit Schutzausrüstung» Verdacht auf geplante Sachbeschädigungen oder Gewalt gehabt. Bolliger und auch die anderen Interpellant*innen von links waren insgesamt von den Antworten der Regierungsrätin nicht befriedigt. Der Basta-Grossrat sagte dann auch, er wünsche sich von der Regierung, «dass sie ihren deeskalierenden und strategischen Einfluss» auf die Polizeiarbeit aktiv einnehme, um «einen anderen 1. Mai zu ermöglichen».

«Ich kann nicht per Gusto sagen, dass ich nicht will, dass so viele Polizisten da sind.»
Stephanie Eymann, Vorsteherin JSD

Wie es in diesem Fall mit Eymanns Einfluss ausgesehen hat, wollte Bajour genauer wissen. Wie sehr trug dieser spezifische Einsatz die Handschrift der Vorsteherin des Justiz- und Sicherheitsdepartements? War die Einkesselung schon im Voraus geplant, so wie es von aussen den Anschein erweckte? Was wurde im Vorfeld auf politischer Ebene besprochen? 

Um das herauszufinden, hat Bajour via Öffentlichkeitsgesetz zwei Einsichtsgesuche in Dokumente der Behörden gestellt. 

Was ist das Öffentlichkeitsgesetz?

Sowohl auf Bundes- als auch auf kantonaler Ebene bestehen Informations- und Datenschutzgesetze (kurz: IDG, auch genannt: Öffentlichkeitsgesetze). Sie räumen jeder Person – nicht nur Journalist*innen – das Recht auf Zugang zu Verwaltungsdokumenten ein. Details, wie zum Beispiel, wann Dokumente vom Öffentlichkeitsprinzip ausgenommen sind, regeln Verordnungen. Bajour hat mit Rückgriff auf das Basler Öffentlichkeitsgesetz zum Beispiel erfahren, wie viel die neue Werbekampagne der Polizei letztes Jahr gekostet hat.

Bajour hat diese Gesuche gestellt, um die offenen Fragen zu klären, die für die Öffentlichkeit relevant sind – sowohl mit Blick auf den diesjährigen 1. Mai und andere Demos, bei denen es zu solch einer plötzlichen Einkesselung kommen könnte. Zum einen wollte Bajour dem Vorwurf nachgehen, der Kessel sei schon vor Demobeginn geplant gewesen – trotz Bewilligung der Demoroute. Die bz kommentierte: «Während des ganzen Tags kreiste ein Helikopter über der Stadt und aus Luzern hatte man eigens einen Wasserwerfer herbeigekarrt. Diese Insignien der Staatsgewalt (...) können nur als pure Provokation verstanden werden.» 

Lässt sich mit Fakten belegen, dass die Beurteilung der Sicherheitslage vorab diesen Einsatz rechtfertigte? War man sich bewusst, dass er als Provokation wahrgenommen werden könnte? Gab es verschiedene Szenarien? Welche Fragen standen im Raum?

1. Mai 2023
Ein Polizist mit Megafon über der eingekesselten Demonstration am 1. Mai 2023. (Bild: Ernst Field)

Der Polizeieinsatz warf ausserdem bei Demonstrierenden und Linken Fragen zur Verhältnismässigkeit auf, auch bei Menschen, die im Kessel waren. Ein Problem dabei könnte gemäss Staatsrechtsprofessor Markus Schefer die Kommunikation der Sicherheitskräfte gewesen sein. Das Vorgehen der Polizei sei von aussen schwer nachvollziehbar gewesen. «Man muss verstehen, warum die Polizei so handelt, wie sie handelt», sagte er im Bajour-Interview. Mit entsprechenden Fakten hätten die Recherchen von Bajour auch zu diesem Verständnis beitragen können.

Zwei Gesuche – zwei Ablehnungen

Im ersten Gesuch im Mai 2023 fragte Bajour nach Dokumenten – «um nachvollziehen zu können, wer wann welche Entscheidungen gefällt hat, die zur Vorbereitung und Durchführung des Polizeieinsatzes und insbesondere zur Einkesselung an der 1. Mai-Demonstration 2023 geführt haben.» Die Kantonspolizei lehnte dieses Gesuch mit Hinweis auf die gesetzlichen Grundlagen unter Berufung auf «polizeitaktische Erwägungen» ab. 

Bajour nahm einen zweiten Anlauf mit Beratung des Vereins Öffentlichkeitsgesetz.ch, der sich zum Ziel gesetzt hat, «das Öffentlichkeitsgesetz in der Schweiz zu einem griffigen Instrument für Medienschaffende zu machen». Dieses Mal zielte Bajour konkreter auf die politische Ebene: auf die Geschäftsleitung des Justiz- und Sicherheitsdepartements. Wenn ein geplanter Polizeieinsatz oder verschiedene mögliche Szenarien im Vorfeld auf politischer Ebene besprochen wurden, dann verschaffte sich die Polizeidirektorin vermutlich in diesem Gremium einen Überblick über die Lage. Was nahm sie zur Kenntnis? Äusserte sie Bedenken, Zuspruch, stellte sie Fragen? Wer war sonst noch involviert in mögliche Diskussionen? Gab es überhaupt eine Diskussion?

«Vermutlich wäre das ein Fall fürs Bundesgericht.»
Martin Stoll, Geschäftsführer Öffentlichkeitsgesetz.ch

Das Gesuch stellte Bajour Anfang März 2024. Rund zwei Wochen später kam die Absage: Das JSD ziehe in Betracht, das Gesuch vollständig abzulehnen und verweist auf einen «ungezwungenen, offenen mündlichen Austausch der Mitglieder der Leitungsebene» in den Geschäftsleitungssitzungen, den es zu schützen gelte. «Er ist nicht vom Öffentlichkeitsprinzip erfasst.» Den Protokolleinträgen komme «interner und persönlicher Gebrauch» der Teilnehmenden zu und es gelte «den freien Meinungs- und Willensbildungsprozess der Sitzungsteilnehmenden» zu gewährleisten. 

Die vollständige Begründung legt Bajour Martin Stoll, Geschäftsführer des Vereins Öffentlichkeitsgesetz.ch vor. Er sagt dazu: «Ich finde, das Basler Sicherheitsdepartement strapaziert das IDG hier ziemlich.» Er stellt infrage, dass eine ganze Dokumentenkategorie mit Hinweis auf den Meinungsbildungsprozess nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sein soll. 

SCHWEIZ - ZÜRICH - Martin Stoll, Geschäftsführer Öffentlichkeitsgesetz.ch - 27. März 2023 © Raphael Hünerfauth - https://www.huenerfauth.ch
Martin Stoll vom Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch findet, das JSD strapaziere das IDG. (Bild: Raphael Hünerfauth)

Bajour könnte den JSD-Entscheid anfechten. Es gibt in Basel-Stadt bereits Fälle, in denen Zeitungen versucht haben, Einsicht in Verwaltungsprotokolle zu erhalten. Sie scheiterten vor Gericht. Die Anfragen von damals sind aber gemäss Beurteilung von Öffentlichkeitsgesetz.ch nicht direkt vergleichbar. «Vermutlich wäre das deshalb ein Fall fürs Bundesgericht», sagt Martin Stoll.

In anderen Kantonen gibt es die Möglichkeit, bei einem abgelehnten IDG-Gesuch statt direkt vor Gericht zuerst vor eine Schlichtungsstelle zu gehen. Diese vermittelt im Streitfall zwischen den zwei Parteien. Stoll weiss aus anderen Kantonen, dass Medienschaffende gute Erfahrungen mit solchen Schlichtungsverfahren machen. Im Kanton Basel-Stadt besteht diese Möglichkeit nicht. 

Bajour bleibt in diesem Fall nur der Rechtsweg – oder der Abbruch der Recherche. Angesichts des finanziellen Risikos eines Gerichtsverfahrens fällt der Entscheid auf Letzteres. Unklar bleibt deshalb einerseits, ob das JSD zurecht den Zugang zu Dokumenten verweigert. Und andererseits auch die grundsätzlichere Frage, ob die gesuchten Antworten zum politischen Austausch vor der 1. Mai-Demo 2023 in den Protokollen überhaupt zu finden wären. 

«Das passt zu den Abschottungstendenzen der Regierungen, nicht nur in Basel.»
Martin Stoll, Geschäftsführer Öffentlichkeitsgesetz.ch

Stoll bedauert das: «Dieser Fall zeigt es wieder einmal: Das Öffentlichkeitsgesetz sollte ein Instrument für Bürgerinnen und Bürger sein und für mehr Transparenz bei der Verwaltung sorgen. In der Praxis ist der Zugang zu Verwaltungsdokumenten aber häufig nicht so niederschwellig wie er sein sollte.»

Dass das JSD die Protokolle nicht zugänglich machen will, überrascht Stoll indes nicht: «Das passt zu den Abschottungstendenzen der Regierungen, nicht nur in Basel», sagt er.

Wie geht es weiter?

Juristisch hatten sowohl die Demo als auch der Polizeieinsatz Folgen: Die Staatsanwaltschaft eröffnete diverse Verfahren. Abgeschlossen sind davon die wenigsten. Wie die Stawa auf Anfrage von Bajour schreibt, seien «rund fünfzig Verfahren in dem von Ihnen nachgefragten Kontext» bei ihr hängig. Es gehe dabei «unter anderem um den Verdacht auf Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Hinderung einer Amtshandlung, Beschimpfung sowie Diensterschwerung».

1. Mai Demo 2023
Die Polizei trennte den vorderen Teil der Demonstration am 1. Mai 2023 ab. (Bild: Ernst Field)

Bei der Jugendanwaltschaft sei ein Verfahren mit einer Einstellungsverfügung abgeschlossen worden, ein weiteres mit einem «zwischenzeitlich rechtskräftigen Strafbefehl» wegen Beschimpfung, Diensterschwerung und Verstoss gegen das Vermummungsverbot.

Auch bei der Kantonspolizei sind Verfahren hängig: «In rund siebzig Fällen ist noch ein Verwaltungsverfahren auf Erlass einer Feststellungsverfügung betreffend den gesamten Polizeieinsatz (nicht nur die Einkesselung) hängig», schreibt die Kantonspolizei auf Anfrage. Der grösste Teil dieser Gesuche wurde gesammelt vom 1. Mai-Komitee eingereicht. Das Justiz- und Sicherheitsdepartement muss demnach untersuchen, ob es in diesen Fällen zu Grundrechtsverletzungen durch die Polizei gekommen ist.

Diese Verfügungen könnten dann wiederum rechtlich angefochten werden – dann wäre ein Gericht für die Beurteilung zuständig. Die Gesuchstellenden warten allerdings seit bald einem Jahr auf diese Verfügungen. Laut Polizei liegt diese Wartezeit im üblichen Rahmen.

Aktuell geht das 1. Mai Komitee davon aus, dass die Demo dieses Jahr friedlich bleibt. In jedem Fall wird der 1. Mai 2023 auch über ein Jahr später die Behörden weiter beschäftigen.

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