Soll Basel-Stadt Gebühren für Einbürgerungen erlassen?
Wer in Basel-Stadt bei kantonalen Abstimmungen mitreden möchte, muss sich einbürgern lassen. Die Stimmbevölkerung hat ein Ausländer*innenstimmrecht vor einem Jahr (erneut) abgelehnt. Jetzt soll die finanzielle Hürde für die Einbürgerung im Kanton Basel-Stadt gesenkt werden. Einbürgerungswillige sollen künftig statt 1900 Franken noch 1050 Franken zahlen müssen. Zumindest, wenn es nach der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) geht. Sie schlägt vor, Gesuchsteller*innen die kantonalen Gebühren bei der Einbürgerung zu erlassen – Bund und Gemeinde erheben nach wie vor Gebühren. Die JSSK ist der Ansicht, dass hohe Gebühren kein Grund sein dürfen, um Menschen von der Teilnahme an der Demokratie auszuschliessen. Unter 25-Jährige sowie Menschen mit tiefem Einkommen sollen zusätzlich von der kommunalen Gebühr befreit werden. Bei gleichbleibenden Gesuchszahlen würde das Vorhaben den Kanton rund eine Million Franken pro Jahr kosten. Die Kosten für die deutlich günstigere Einbürgerung sollen aus Basler Steuergeldern finanziert werden.
Zugang zur Demokratie erleichtern
Als Verfechterin des Einwohner*innenstimmrechts setze ich mich seit Jahren dafür ein, dass alle hier lebenden Menschen eine echte politische Stimme erhalten. Wenn das Stimmrecht nicht geöffnet wird, muss zumindest der Weg zur Einbürgerung fair bleiben. Hohe Gebühren dürfen niemanden ausschliessen. Die Senkung ist deshalb ein wichtiger Schritt: Sie erleichtert engagierten Menschen – besonders Jungen und jenen mit kleinem Einkommen – den Zugang zur Demokratie. So stärken wir nicht nur die individuelle Teilhabe, sondern auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Zukunftsfähigkeit unseres Kantons.
Hohe Gebühren sollen keine zusätzliche Hürde sein
Hohe Gebühren sollen keine zusätzliche Hürde für die sowieso schon voraussetzungsreiche Einbürgerung sein. Deshalb schlägt die JSSK mit grosser Mehrheit vor, die kantonalen Gebühren für alle Personen zu streichen und zudem die Gebühren der Gemeinden für unter 25 Jährige und Menschen mit geringem Einkommen zu übernehmen. Die Gemeindeautonomie und auch die weiteren Voraussetzungen für die Einbürgerung bleiben dabei unangetastet. Damit legt die JSSK einen austarierten, sehr breit abgestützten Vorschlag vor. Nachdem sich die Stimmbevölkerung letztes Jahr mit der Ablehnung des Ausländer:innenstimmrechts dafür ausgesprochen hat, dass die Einbürgerung die Voraussetzung für die politische Mitbestimmung bleibt, gilt es jetzt dafür zu sorgen, dass es zumindest nicht übermässig hohe Kosten sind, die der Einbürgerung und damit der politischen Mitsprache im Wege stehen.
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