Soll die Polizei leichter in Wohnungen eindringen dürfen?
Das Baselbiet überarbeitet sein Polizeigesetz, um besser gegen organisierte Kriminalität vorzugehen. Ein Punkt sorgt besonders für Diskussionsstoff: Die Polizei soll künftig Wohnungen und private Grundstücke auch ohne Einwilligung der Eigentümer*innen betreten dürfen, etwa um verurteilte Personen festzunehmen oder Kontrollschilder einzuziehen, wenn eine Verfügung vorliegt. Bisher fehlte dafür eine klare kantonale Grundlage; die entsprechende Revision wurde am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickt. Im laufenden Strafverfahren ist das schweizweit einheitlich in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt – doch für den Fall, dass jemand ein rechtskräftiges Urteil zum Beispiel einfach ignoriert, braucht es kantonales Polizeirecht. Die Baselbieter Polizei soll in Zukunft zudem mit falschen Identitäten und Dokumenten ermitteln dürfen. Voraussetzung dafür ist die Genehmigung durch das Zwangsmassnahmengericht.
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